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Werbung "Jeder 100. Kunde zahlt nicht" ist zulässig

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Rubrik: Specials

 

Eine Werbung "Jeder 100. Kunde erhält seinen Einkauf gratis" stellt keine unangemessene unsachliche Beeinflussung des Durchschnittsverbrauchers dar, entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuell veröffentlichten Urteil (BGH Az. I ZR 31/06 vom 22.01.2009).

Schön, dass der BGH damit dem Kunden doch ein gewisses Maß an Rationalität zuspricht! Denn die Chance, gratis einzukaufen, sei so ungünstig, dass der Verbraucher damit rechne, den Einkauf wie immer bezahlen zu müssen und sich deshalb nicht dazu verleiten lasse, in Erwartung eines "Gewinns" sein Verbraucherverhalten wesentlich zu verändern.

Geklagt hatte der Verein für lauteren Wettbewerb e.V., der in der Aktion des Extra Verbrauchermarktes 2004 eine unlautere Koppelung von Gewinnspiel und Kauf einer Ware sah. Der BGH sah dagegen "den Durchschnittsverbraucher vielmehr in der Lage, mit diesem Gewinnanreiz bei seiner Kaufentscheidung umzugehen".

Anders sähe es aus, wenn z.B. ein Gewinn ausgelobt wird, wenn man ein Produkt kauft ("unter allen Käufern wird ein Auto verlost"). So aber ist laut BGH kein übertriebener Kaufanreiz vorhanden.

Geld-Magazin.de, 21.7.2009