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Kinder bringen Eltern auch Geld

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Rubrik: Aktuell, Specials

 

In Ergänzung zu unserer Serie "Kinder kosten nicht nur, sondern bringen auch Geld" gibt es eine gute Nachricht. Seit 1. Oktober können rund 90.000 Familien mit einem Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro rechnen. Insgesamt sind fast 250.000 Kinder positiv betroffen.

Mit dem höheren Kinderzuschlag sollen geringverdienende Familien entlastet werden. Die Grenze für das Mindesteinkommen ist auf 600 Euro (Alleinerziehende) und 900 Euro (Paare) gesenkt worden. Das Antragsverfahren ist einfacher, die Berechnung bleibt leider kompliziert. Auskünfte / Hilfe gibt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit unter Telefon 01801 / 54 63 37.

Zusätzlich wird das Kindergeld zum 1.1.2009 um 10 Euro pro Monat angehoben, auf jeweils 164 Euro für die ersten beiden Kinder, 170 Euro für das dritte und 195 Euro für jedes weitere. Der Kinderfreibetrag beträgt dann pro Kind 3.864 Euro.

Hier noch einmal der aktuelle Stand, wie Eltern nicht nur Ausgaben für ihre Kinder haben, sondern auch Geld erhalten / sparen können.

Sonder-Tipp Kindergeld für Auszubildende

In Folge 2 (s.u.) wurde erläutert, dass bei Kindern mit eigenem Einkommen der Kindergeldanspruch der Eltern entfallen kann, wenn dieses Einkommen 7.680 Euro im Jahr übersteigt. Bei vielen Auszubildenden (vor allem in höheren Ausbildungsjahren) ist dies der Fall.

Hier sollten Eltern / Auszubildende die Werbungskosten nutzen, um das "kindergeldrelevante Einkommen" unter die magische Grenze zu senken.

Seit 2008 können nämlich die Fahrten zur Berufsschule abgesetzt werden:

  • bei öffentlichen Verkehrsmitteln der volle Fahrpreis
  • wenn man individuell fährt, dann je gefahrenem Kilometer
    beim Auto 30 Cent
    bei Motorrad/Roller 13 Cent
    Moped/Mofa 8 Cent
    Fahrrad (!) 5 Cent.

Diese Kosten können für Hin- und Rückfahrt über 2 Jahre (früher waren es nur 3 Monate) geltend gemacht werden, danach gilt nur die einfache Entfernung.

Weitere Werbungskosten sind z.B. Bücher, Gewerkschaftsbeitrag, Materialien zur Prüfungsvorbereitung. Und dann nicht vergessen, die Sozialversicherungskosten vom erhaltenen Bruttoeinkommen abzuziehen. Schon ist man oft, auch wenn es vorher gar nicht aussieht, unter der Grenze von 7.680 Euro und hat das Kindergeld für dieses Jahr "gerettet".

 

Und hier noch alle bisherigen Folgen: 

4. Folge Finanzprodukte

Das Thema Absicherung der Familie im Todesfall des Ernährers lassen wir hier außen vor, siehe hierzu unsere Beiträge über Risiko-LVs.

Ausbildungsvorsorge: hierfür sollten (rechnet man Inflation usw. mit) mindestens 30.000 Euro eingeplant werden. Am besten ist es, gleich ab der Geburt monatlich einen festen Betrag beiseite zu legen. Als mögliche Produkte kommen hauptsächlich
- Kapital-LV (sicher, aber geringere Ertragschancen, nicht sonderlich flexibel)
- Fonds-Ansparplan (gewisses Risiko, dafür höhere Ertragschancen, flexibel)
- Tagesgeldkonto, ggf. jährlich Umschichtung in Sparbriefe (sicher, flexibel, Rendite je nach Zinssituation)
- Bausparvertrag (sicher, geringere Rendite, mittel flexibel, aber Möglichkeit zum Grundstock erste eigene Wohnung)
in Betracht.

Bei einer Sparzeit von 18 Jahren, und einem unterstellten Zins / einer Rendite von 5 % p.a. bräuchten Sie 90 Euro monatlich, um am Ende gute 31.200 Euro zu haben. Das ist für eine junge Familie allein ein ziemlicher Batzen. Bitten Sie also zum Beispiel die Großeltern, oder die Paten des Kindes, sich zu beteiligen. Das ist dann wirklich ein sinnvolles "Geschenk fürs Leben".
Wichtig: um die Sparerfreibeträge steuerlich nutzen zu können, sollte der Sparvertrag auf den Namen des Kindes laufen, die LV das Kind als bezugsberechtigte Person haben.

Weil wir gerade beim Thema Sparerfreibetrag sind - oft wird auch Vermögen von den Eltern auf die Kinder übertragen, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Dabei muss aber das Vermögen (pro Kind und Elternteil maximal 205.000 Euro, jeweils alle 10 Jahre) wirklich auf das Kind übertragen werden, d.h. Kontoinhaber muss das Kind sein, und die Eltern dürfen im Zweifelsfall keine Vollmacht dafür haben. Stellt das Finanzamt fest, dass die Eltern auf den Konten der Kinder munter verfügen, dann wird die Echtheit der Schenkung / des Eigentums in Frage gestellt.

notwendige Versicherungen:
Haftpflicht
- gerade mit Kindern passiert schnell mal etwas. Deshalb sollte die Familie auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung haben.
Unfallversicherung - Kinder sind Entdecker, kein Baum zu hoch, kein Stacheldraht vor Ihnen sicher .... blutige Knie sind ja nicht so schlimm, aber wenn etwas Ernstes passiert, sollte eine Unfallversicherung für das Kind vorhanden sein. Achten Sie darauf, dass auch Vollinvalidität (auch wenn man gar nicht daran denken mag!) enthalten ist. Dito sollten auch solche typischen "Kinderunfälle" wie aus Versehen Putzmittel trinken, die Figur im Überraschungsei mitessen o.ä. mit abgedeckt sein - nicht jede Police beinhaltet es. Kinderunfallpolicen gibt es bereits ab umgerechnet 10 Euro im Monat.
Tipp: Falls Ihnen ein Angebot "Prämien zurück bei Nicht-Inanspruchnahme" verspricht, schauen Sie sich den Tarif genau an: in der Regel wird hier eine Unfallpolice mit einer Krankenversicherung kombiniert - und das kostet von vornherein mehr.

Sparbüchse / Sparschwein: dieses "Finanzprodukt" ist nicht zu unterschätzen, denn es erzieht die Kinder zu einem gesunden Finanzverhalten. Ein Teil des "Einkommens" (Taschengeld, Zeugnisgeld, Verwandtenspende) wird gespart, um sich vielleicht später etwas Größeres dafür zu kaufen, ein Teil wird konsumiert - Heftchen, Süßes, Eintrittsgelder usw. Und einmal im Jahr wird geleert, gezählt und das Ganze auf ein Sparkonto (Tagesgeldkonto) eingezahlt. So lernt das Kind auch gleich den Zins und Zinseszinseffekt kennen.

 

3. Folge Schule und Betreuung

Hier können Eltern einige Kosten als Sonderausgaben geltend machen.

Schulgeld: bis Ende 2008 gilt die Regelung, dass für Kinder, die eine staatlich anerkannte Privatschule besuchen, bis zu 30 % des Schulgeldes (allerdings ohne Verpflegung / Unterkunft) als Sonderausgaben angesetzt werden können. Ab 2009 gilt eine Obergrenze von maximal 3.000 Euro, es wird eingegrenzt auf allgemein bildende Schulen. Andererseits sind auch Schulen im Ausland einbezogen.

Betreuungskosten: Es werden maximal 2/3 der tatsächlichen Betreuungskosten angerechnet; dafür müssen aber alle Kosten mit Belegen ausgewiesen werden. Einzelverdiener können für jedes Kind vom 3. bis 6. Lebensjahr bis zu 4.000 Euro Betreuungskosten (Kindergarten, Tagesmutter, Au pair) geltend machen. Bei Doppelverdienern geht dies sogar bis zum 14. Lebensjahr des Kindes / der Kinder.

Nächste Woche lesen Sie: Finanzprodukte - was ist sinnvoll, was hilft den Eltern?

Bisher erschienen:

2. Folge Kindergeld

Anhebung ab 1. Januar 2009: Monatlich gibt es vom Staat 164 Euro, jeweils für die ersten zwei Kinder. Für das dritte Kind gibt es 170 Euro. Für jedes weitere Kind gibt es dann sogar 195 Euro. Der Anspruch besteht von Geburt bis zum 18. Geburtstag, darüber hinaus bis zum 25. Lebensjahr in bestimmten Fällen (Ausbildung z.B.).

Ausführliche Informationen dazu stellt die Bundesagentur für Arbeit hier bereit.

Darauf sollten Eltern achten:

  • wenn das Kind eigenes Einkommen hat (Ferienjobs z.B.), dann dürfen diese maximal 7.680 Euro im Jahr betragen - andernfalls entfällt der Kindergeldanspruch für dieses Jahr
  • je höher das elternliche Einkommen, desto sinnvoller kann es sein, statt des Kindergeldes Steuerfreibeträge geltend zu machen. Zwar prüft das Finanzamt von sich aus bei der Steuererklärung, was für die steuerzahlenden Eltern vorteilhafter ist. Angerechnet wird der Betrag, der den Eltern tatsächlich zusteht. Deshalb sollte immer ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden - andernfalls müßten Sie eine Bescheinigung der Kindergeldkasse vorlegen, dass Sie auf die Kindergeld-Auszahlung verzichtet haben. Falls Sie die Verzichtsbescheinigung nicht vorlegen, wird das Ihnen zustehende Kindergeld auf Ihr Einkommen angerechnet - auch wenn Sie es gar nicht vom Staat erhalten haben.

1. Folge Elterngeld

Alle Eltern mit Kindern, geboren nach dem 1.1.2007, können Elterngeld beantragen. Es ist quasi ein Staatsausgleich für das ausfallende Einkommen.

Die Höhe orientiert sich am Nettoeinkommen der letzten 12 Monate. Genauer: am "bereinigten Bruttoeinkommen", d.h. Brutto minus Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Werbungskostenpauschale und dem Arbeitnehmeranteil der Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.

Davon gibt es 60 %, mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro (entspricht demnach rund 2.520 Euro netto).

Die Bezugsdauer beträgt 12 Monate plus zwei Partnermonate. Beide Partner können sich diese Zeit auch teilen, also z.B. jeder 7 Monate. Sie können auch gemeinsam in Elternzeit gehen.

Wichtig: Das Elterngeld ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem "Progressionsvorbehalt". Das heißt: die Steuerlast des weiter arbeitenden Partners steigt dadurch.

Tipp: Mutterschutzgeld und Elterngeld sind zwei unterschiedliche staatliche Leistungen, und können nicht parallel bezogen werden. Also sollten Mütter nicht direkt nach der Geburt Elterngeld in Anspruch nehmen, damit Ihnen nicht zwei Leistungsmonate "verloren gehen".

Der Anspruch gilt auch für nicht verheiratete Väter und auch für angenommene Kinder. Was viele nicht wissen: auch Selbstständige und freie Mitarbeiter haben Anspruch auf Elterngeld.

Der Antrag kann ab dem Tag der Geburt gestellt werden. Das Elterngeld wird bis zu 3 Monate rückwirkend gezahlt, also kann man auch später den Antrag stellen. Mehr Informationen und die Adressen der Elterngeldstellen, bei denen man den Antrag stellt, unter www.elterngeld.net.

 

 

 


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