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Rauchmelder in 8 Bundesländern Pflicht

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Rubrik: Immobilien, Wohnen

 

Viele wissen es gar nicht: Bereits in acht Bundesländern ist die Installation von Rauchmeldern auch in privaten Wohnräumen Pflicht. Es ist auch davon auszugehen, dass die anderen Bundesländer sukzessive folgen werden.

Foto: rauchmelder-lebensretter.de

Stand Januar 2010 haben bereits Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Bremen (ab circa Mitte 2010) eine Rauchmelderpflicht für private Wohnräume.

Für den Einbau ist der Bauherr bzw. Eigentümer verantwortlich. Einzige Ausnahme ist Mecklenburg-Vorpommern, wo der "Besitzer" der Immobilie in die Verantwortung genommen wird - bei vermieteten Objekten ist das der Mieter.

Mit der Installation hören die Pflichten aber nicht auf, sie reichen bis zur Wartung der Geräte. Hier bildet Schleswig-Holstein die Ausnahme: Für die Wartung ist der "Besitzer" verantwortlich, das heißt der Mieter.

Welche Art Rauchmelder und in welchen Räumen?

Ausschließlich Rauchwarnmelder nach DIN EN 14604 sind zulässig.
230-V-Rauchwarnmelder müssen über eine Notstromversorgung verfügen, z. B. Batterie oder Akkumulator.
Rauchwarnmelder mit einer Rückstellmöglichkeit eines ausgelösten Alarms sollten gemäß der Infoseite Rauchmelder-Lebensretter.de bevorzugt werden.

Beim Einbau ist ein Rauchwarnmelder pro Raum ausreichend, wenn dieser Raum nicht größer als 60 qm ist. Bei größeren Räumen sind zusätzliche Geräte erforderlich.
Bei der Mindestausstattung gemäß der DIN 14676 sind Rauchwarnmelder in Schlaf- und Kinderzimmern sowie in den Fluren (Rettungswegen)  zu installieren.
Bei der optimalen Ausstattung sind außerdem alle Wohn- und Hobbyräume, Heizungs- und Werkräume und der Dachboden mit je einem Rauchwarnmelder zu versehen. In Treppenhäusern oder Räumen mit Galerie ist in der obersten Etage mindestens ein Rauchwarnmelder zu installieren.

Ausgenommen von der Rauchmelderpflicht ist das Bad, weil dort Wasserdämpfe einen Falschalarm auslösen können. Da dies auch für die Küche zutrifft, sind (typisch Gesetzestext ...) nur in solchen Küchen und solche Rauchmelder zu installieren, die Fehlalarme ausschließen.

Tipp: Achten Sie beim Kauf auch auf die Lebensdauer der Batterien - sie sollte mehrere Jahre betragen. Sonst sind Sie andauernd am Batteriewechsel. Und so etwas kann sehr nervig sein ... wobei der Fiepton, wenn das Gerät nach neuen Batterien schreit, noch sehr viel nerviger ist!

Aufwand versus Nutzen

Ein Rauchmelder kostet pro Stück ab 4 Euro, bessere Geräte um die 15 Euro. Die Installation könne man, so sagen Experten, mit minimalem handwerklichen Geschickt auch selbst vornehmen ... Sie müssen nur Dübeln können. Netter Hinweis: Man möge bitte den Rauchmelder an der Decke anbringen, da Rauch nach oben steigt.

Das ist alles nicht die Welt an Kosten und Aufwand. Im Gegenzug haben Sie ein sicheres Gefühl, falls ein Brand ausbrechen sollte. Viele schätzen übrigens die Zeit, die sie nach Ausbruch eines Brandes bis zum noch möglichen sicheren Verlassen des Raumens haben, falsch ein! Es sind gerade mal 4 Minuten.

Zwar ist jetzt die Weihnachtszeit mit Adventskranz, Weihnachtsbaum bzw. Silvester mit den Raketen gerade vorbei. Aber ein Brand kann schnell ausbrechen:

  • die schwelende Zigarette, eventuell beim Einschlafen aus der Hand gefallen
  • der aus Versehen angezündete Herd, auf dem etwas liegt
  • ein Kurzschluß in der Steckdose
  • ....

Deswegen sollte man die Rauchmelderpflicht nicht als Über-Regulierungswut der Gesetzgeber betrachten, sondern vorsorgen.

Geld-Magazin.de, 11.1.2010

 

 

 


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