Riesterförderung auch bei Sofort-Finanzierungen
Der Fuchs von Schwäbisch Hall war wieder einmal der Schnellste. War die Fuchs WohnRente der erste Bausparvertrag mit Riester, so bieten die Schwaben nun weitere Produkte damit an.
So profitieren jetzt auch Bausparer, deren Bausparvertrag nicht als "Fuchs WohnRente" abgeschlossen wurde, von der Riester-Förderung. Denn ab sofort sind auch neu auszuzahlende Bauspardarlehen riesterfähig.
Daneben wird jetzt die Sofort-Finanzierung mit der Möglichkeit der Riester-Förderung angeboten. Hier wird der Riester-Bausparvertrag mit einem Vorausdarlehen gekoppelt. Damit wurden die doch sehr schwierigen Umsetzungsvorgaben des Gesetzgebers für die Riester-Förderung von Wohneigentum jetzt für jede Spar- und Darlehensform der Bausparkasse Schwäbisch Hall realisiert.
Ob sich für Riester-Bezugsberechtigte eher ein Riester-Vertrag mit Ziel Wohneigentum (Bauspar- oder Darlehensvertrag) rechnet, oder ein anderer Sparvertrag, muß jeweils nach der individuellen Situation durchgerechnet und entschieden werden. Eine Pauschalaussage ist nicht möglich, sie wäre irreführend.
Neben der Riester-Zulage sollten natürlich weiterhin die eigentlichen Konditionen des Produkts verglichen werden. So kann eine Baufinanzierung bei einem sehr günstigen Anbieter zusammen mit einem Riester-Sparvertrag insgesamt mehr Geld unterm Strich bringen / übrig lassen, als eine Sofort-Finanzierung mit Riester-Zulage.
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