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Reisemängel: Richtig reklamieren ist wichtig

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Rubrik: Clever reisen

 

Diese drei "R" sind während und nach dem Urlaubs wichtig! Denn die schönsten Wochen des Jahres sind zu wertvoll, um bei Reisemängeln oder Ärger einfach nur zu schlucken. Richtig reklamieren kann Geld wert sein - zumindest also die monetäre Entschädigung, die verlorene schöne Zeit bringt niemand zurück.

Tipps, um Reisemängel richtig zu reklamieren

Aber nicht alle Ärgernisse und Mängel können Sie geltend machen. Denn manches ist landestypisch, anderes ein subjektives Empfinden, beim dritten haben Sie vielleicht Ihre Pflichten als Reisender nicht wahrgenommen.
Und vor allem das "wann" und "wie" reklamieren will beherrscht sein. Hier der Geld-Magazin.de-Ratgeber:

Bei der Anreise (Verspätung Flugzeug, Bahn, Koffer verloren) bzw. Rückreise

Vor der Reise - bzw. bei Reiseantritt - haben Sie folgende Pflichten:

  • Sie müssen zur auf dem Flugticket angegebenen Check in-Zeit (Vorlaufzeit, Meldefrist) da sein. Wenn nicht, verfällt Ihr Anspruch auf Beförderung. Meistens geht es ja gut, aber im Ernstfall ....
  • Und falls doch passiert, dann machen Sie gleich klar, dass Sie trotzdem den Rückflug nutzen wollen - sonst kann er auch verfallen ...
  • Schäden am Gepäck müssen unverzüglich bei Entdeckung innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden. Dito muss verlorenes / fehlgeleitetes Gepäck unverzüglich, noch am Kofferband / in der Ankunftshalle gemeldet werden.
  • Sie müssen bei Erhalt Ihre Reiseunterlagen prüfen. Also nicht erst am Urlaubsort angekommen feststellen, dass wichtige Teile fehlen ...
  • Wenn Sie mit der Bahn verreisen und die Fahrkarte mit Bahncard gebucht haben - die Bahncard müssen Sie immer im Original dabei haben. Kopie oder Hinweis, dass Sie sie bei Buchung vorgelegt hatten, reicht nicht.
  • Verspätungen und Stornierungen wegen "technischer Probleme" müssen Sie akzeptieren. Allerdings müssen die Fluggesellschaften Ihnen einen Ausgleich / anderen Transport usw. anbieten. Lassen Sie sich aber alles schriftlich von der Fluggesellschaft bescheinigen.
  • Für Verspätungen bei Bahnreisen gibt es seit Sommer 2009 verbraucherfreundlichere Regelungen.

Mehr Tipps finden Sie bei der Schlichtungsstelle Mobilität.

Am Urlaubsort

Ein Reisemangel ist, wenn vor Ort nicht die Leistung erbracht wird, die im Katalog versprochen wurde oder gebucht wurde. Beispiele:

  • Zimmer mit Meerblick ist zur Landseite.
  • Das Zimmer ist kleiner als im Katalog genannt. 
  • Sie werden statt im gebuchten in einem anderen Hotel untergebracht.

Für jeden Mängeltatbestand gibt es inzwischen schon %-Sätze für die Höhe der Entschädigung

Wichtig: Wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde sofort an den örtlichen Reiseleiter. Gibt es keinen, kontaktieren Sie den Veranstalter der Reise. Halten Sie den Mangel schriftlich fest, machen Sie möglichst Fotos, lassen Sie den Reiseleiter unterschreiben.
Eine Frist zur Mängelbeseitigung müssen Sie akzeptieren - je nach Mangeltatbestand ist die Frist "sofort" (verdrecktes Bad) bis 2 Tage (anderes Hotel suchen, für diese Zeit hätten Sie aber schon wieder Anspruch auf anteilige Entschädigung). 

Senden Sie zeitnah nach Urlaubsrückkehr Ihre Beschwerde über den Mangel, inklusive dem angefertigten Protokoll, Fotos, eventuellen Zeugenadressen an den Reiseveranstalter und bitten Sie um Entschädigung. Wie gesagt, was Sie ansetzen können, finden Sie als Anhaltspunkt hier.

Manche Sachen muss man aber einfach als Ärgernis hinnehmen - laute Feiern, Flugverspätung bis zu 4 Stunden, Moskitoinvasion (nein, dafür kann das Hotel nichts!), schlechtes Wetter ....

Geld-Magazin.de, 16.7.2010


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