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Infos zur Gesundheitskarte

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Von: Financial Publishing Redaktionsservice

Der Nachfolger der Krankenversichertenkarte steht in den Startlöchern: die elektronische Gesundheitskarte. Sie speichert wie die Vorgängerkarte alle wichtigen Daten des Versicherten. Aber sie kann noch mehr: Ausgestattet mit einem Mikroprozessor anstatt wie bisher eines Speicherchip enthält die Karte weitere, neuartige Funktionen. Und einige kann der Patient erstmals selbst steuern.

Die elektronische Gesundheitskarte ist ein Projekt aller Beteiligten des deutschen Gesundheitswesens: Gesetzliche und private Krankenversicherungen, Krankenhäuser, Ärzte, Apotheker sowie das Bundesgesundheitsministerium und die Industrie. Ziel ist ein effizientes Gesundheitssystem und eine bessere medizinische Versorgung mittels Bereitstellung der Patientendaten. Derzeit befindet sich die Karte in der Testphase in sieben Regionen: Flensburg, Bochum-Essen, Wolfsburg, Löbau-Zittau, Trier, Heilbronn und Ingolstadt. Die bundesweite Einführung der elektronischen Gesundheitskarte hat sich in den letzten Jahren immer wieder nach hinten verschoben. Ende 2008 soll die neue Karte nun nach und nach ausgegeben werden.

 

 

Die Basisfunktionen

Jede elektronische Gesundheitskarte enthält verpflichtende Basisfunktionen für die Versicherten: Übermittlung der Versichertendaten wie Name und Geburtsdatum sowie von elektronischen Rezepten (eRezept) und die Nutzung der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC). Das eRezept ersetzt das Papierrezept und wird elektronisch übertragen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte wird das Rezept dann direkt in der Apotheke eingelöst. Auf der Rückseite der Karte befindet sich außerdem der EHIC und macht so den Auslandskrankenschein "E 111" überflüssig.

 

 

Die freiwilligen Funktionen

Eine der freiwilligen Funktionen ist die Arzneimitteldokumentation. Sie soll mehr Transparenz über verschriebene Medikamente bieten und so helfen Wechselwirkungen zwischen Präparaten zu verhindern. Außerdem sollen persönliche Notfalldaten den Ärzten im Fall eines Falles schnellstmöglich überlebenswichtige Informationen beispielsweise über Allergien, Diagnosen und Implantate liefern. Auch für den Notfall wichtige Adressen können gespeichert werden. Die elektronische Patientenakte soll schließlich alle Dokumente und Daten eines Patienten an einem Ort sammeln, damit sie bei Bedarf abrufbar sind. Die freiwilligen Funktionen werden in den nächsten Ausbaustufen zur Verfügung stehen.

 

 

Sicherheit und Datenschutz

"Der Zugriff auf die Karte wird erst durch eine PIN des Versicherten und einen Heilberufsausweis des Arztes beziehungsweise Apothekers ermöglicht", erläutert Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. "Das Zugriffskonzept ist technisch so konzipiert, dass das Patientengeheimnis auch gegenüber und zwischen Angehörigen der Heilberufe umfassend gewahrt bleibt." Erstmals kann der Patient selbst über die Verwendung und Freigabe seiner Gesundheitsdaten bestimmen. "Die einzige Pflichtanwendung ist das elektronische Rezept.  Alle anderen medizinischen Daten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Versicherten gespeichert werden", so Schaar weiter.

 

 

Die Patientendaten werden nicht auf der Karte sondern auf einem gesicherten Server gespeichert und über diesen abgerufen. So sind die Daten immer auf dem aktuellsten Stand. Bei Verlust der Karte kann diese gesperrt werden, ohne dass wichtige Dokumente verloren gehen. "Die Kommunikation zwischen Arzt und Patient wird durch die elektronische Gesundheitskarte erleichtert und sicherer gemacht. Das Datenschutzniveau wird gegenüber heute erhöht", stellt Wilfried Jacobs, Vorstandsvorsitzender AOK Rheinland/Hamburg, fest.

Kritische Stimmen

"Die angestrebte verbesserte medizinische Versorgung der Patienten darf aber nicht mit einem Verlust an Datenschutz einhergehen", fordert Schaar. Es bestehen Bedenken über die Speicherung und Übermittlung der Informationen. Datenschützer und Ärzte fürchten den "gläsernen Patienten". Der NAV-Virchow-Bund, der Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, sieht das Verhältnis zwischen Arzt und Patient als vertrauensvoll und besonders geschützt an. Im Zusammenhang mit dem aktuellen Datenskandal fordert er härtere Strafen bei Datenmissbrauch bis hin zur persönlichen Haftung von Vorständen.