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Kein Zwangsurlaub wegen Schweinegrippe

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Wer sich im Ausland infiziert, darf dennoch fast immer die Heimreise antreten.

(djd/pt). In den vergangenen Wochen häufen sich Meldungen, wonach sich zahlreiche, vor allem junge Bundesbürger in Ferienzentren wie etwa der spanischen Urlaubsinsel Mallorca mit dem Erreger der Schweinegrippen infiziert haben. Leben Urlauber gefährlicher als Daheimgebliebene?

Foto: djd/BIG

Dazu Sabine Bretschneider, Expertin der Direktkrankenversicherung BIG: "Die Infektionsgefahr ist im Ausland generell nicht höher als in Deutschland. Die Schweinegrippe wird durch Tröpfcheninfektion, etwa beim Husten oder Niesen, übertragen. Und in den einschlägigen Touristenzentren geht es nun einmal häufig sehr eng zu, das Ansteckungsrisiko dort ist deshalb zwangsläufig etwas höher."

Was tun, wenn es passiert ist?

Weisen Symptome wie Husten, Fieber und Gliederschmerzen darauf hin, dass man sich im Ausland mit dem H1N1-Virus infiziert haben könnte, rät Sabine Bretschneider dazu, unbedingt vor Ort den Arzt aufzusuchen: "Die Inkubationszeit bei der Schweinegrippe ist sehr kurz, so dass man schnell weiß, ob man sich angesteckt hat. Der Arzt kann dann Medikamente verschreiben. Wenn diese wirken - und das tun sie relativ schnell - ist auch die Ansteckungsgefahr gebannt und man kann den Heimweg antreten." Eine Quarantäne oder einen längeren Zwangsurlaub müsse also niemand befürchten, so die Expertin. Reisenden, die auf Nummer sicher gehen wollen, rät sie dennoch: "In den großen Ferienzentren sollte man große Menschenansammlungen vermeiden, außerdem häufig die Hände waschen und die Hände möglichst nicht zum Gesicht oder Mund führen."

Wichtige Auslandsreise-Krankenversicherung

Und was ist mit den Kosten einer ärztlichen Versorgung im Ausland? Sabine Bretschneider: "Wer einen Auslandsreise-Krankenschutz besitzt, erhält alle Leistungen erstattet, da von einer akuten und unerwarteten Erkrankung ausgegangen werden kann. Behandlungen in örtlichen Krankenhäusern bis hin zum ,worst case' - dem notwendigen Rücktransport - sind dadurch gedeckt." Die Auslandsreise-Krankenversicherung muss zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden. Die Direktkrankenkasse BIG beispielsweise kooperiert hier mit der Barmenia. Der Reiseschutzbrief des privaten Anbieters umfasst 100 Prozent der Mehrkosten für ambulante und stationäre Heilbehandlungen im Ausland. Muss ein medizinisch notwendiger Rettungsflug in Anspruch genommen werden, übernimmt die Krankenversicherung alle Mehrkosten. Das gilt auch dann, wenn ein Rücktransport nach Deutschland notwendig wird. Der Grundbeitrag liegt bei nur sechs Euro pro Jahr, der Reiseschutzbrief erhielt von "Finanztest" (Heft 4/2009) die Note "sehr gut".

Unter www.big-direkt.de gibt es mehr Informationen.

 


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