Versicherungsmakler: Pflicht zur Kundeninformation
Versicherungsmakler vereinbaren des öfteren mit ihren Kunden, dass sie bestehende Verträge laufend auf bedarfgerechte Vertragsgestaltung und marktgerechte Prämiensätze hin prüfen. Darauf darf sich der Versicherungskunde auch verlassen!
Ansonsten verletzte der Makler seine Maklerpflichten. Darauf macht der Ombudsmann der Versicherungen, Professor Günter Hirsch, aufmerksam.
Haben Kunden die genannte Betreuungsformulierung in ihrem Maklervertrag, dann muss ihr Versicherungsmakler sie auch zum Beispiel auf günstigere Möglichkeiten in der Kfz-Versicherung aufmerksam machen. Gerade dies tun Versicherungsmakler häufig ungern, da die Marktbeobachtung allein schon mit mehr Aufwand verbunden sei, als durch die geringe Vergütung Ertrag zu generieren wäre.
Sprechen Sie also Ihren Versicherungsmakler, falls Sie betroffen sind, ruhig auf seine Pflichten an! Schließlich haben Sie das Recht, die für Sie günstigsten Versicherungen zu erwarten. Sonst bräuchten Sie sich ja nicht an einen Makler zu binden, sondern könnten generell Ihre Versicherungen online über Versicherungsvergleichsrechner herauspicken ....
Geld-Magazin.de, 23.08.2010