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Eine Einzelraumregelung spart bares Geld

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Rubrik: Immobilien

 

Neue Regelungen bei KfW-Sonderförderung beachten.

(djd/pt). Verbesserungen an der Heizungsanlage des Hauses lohnen sich. Wer dauerhaft seine Energiekosten senkt, wird dafür sogar vom Staat belohnt. Im Rahmen der KfW-Sonderförderung gibt es Zuschüsse zur Heizungsoptimierung: Ganze 25 Prozent der Rechnung übernimmt die öffentliche Hand. Vom 1. April 2010 an ändern sich allerdings einige Bedingungen.

Foto: djd/Honeywell

Geld vom Staat für eine verbesserte Wärmeverteilung

Geld vom Staat gibt es wie bisher, wenn der Heizungsinstallateur einen sogenannten hydraulischen Abgleich des Heizsystems vornimmt. Dieser sorgt dafür, dass die Heizkörper im Erdgeschoss die gleiche Temperatur haben wie die im Dachboden - und die Heizung so optimal läuft. Ebenfalls förderfähig ist der Austausch der Ventilregler an den Heizkörpern, wenn die neuen im Unterschied zu den alten voreinstellbar, das heißt zeitgesteuert, sind. Auch die Investition in eine Einzelraumregelung wie evohome von Honeywell ist förderfähig. Informationen zu diversen Energiesparlösungen und Adressen von Installateuren in der Nähe unter www.heizkostensparer.de.

Hydraulischer Abgleich ist ab 1. April 2010 Pflicht

Ab 1. April gelten für die Gewährung der Förderung allerdings strengere Voraussetzungen als bisher. So müssen die wesentlichen Bestandteile der Heizungsanlage schon vor dem Jahr 2005 installiert worden sein. Der hydraulische Abgleich ist nun auf jeden Fall Pflicht, um in den Genuss von Fördergeldern zu kommen. Beträge unter 150 Euro werden nicht mehr ausbezahlt, die Gesamtrechnung muss demzufolge mindestens 600 Euro betragen. Aus falscher Sparsamkeit nur das Allernotwendigste zu machen, lohnt sich also eher nicht. Sinnvoll ist es, mit dem Heizungsfachmann einen gründlichen Check vorzunehmen und möglichst alle Schwachpunkte an der bestehenden Anlage zu beseitigen. Spätestens im kommenden Winter wird sich das spürbar auf die Heizkostenrechnung auswirken.


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