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Neue und gestraffte KfW-Förderprogramme

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Rubrik: Immobilien

 

Zum 1. April (kein Aprilscherz!) ändert die KfW ihre Förderprogramme - es gibt zwei neue Angebote für Privatkunden, außerdem wurden die bestehenden Programme gestrafft.

Die Neuerungen und Änderungen im Überblick:

Energieeffizient Bauen und Sanieren 

Die KfW ersetzt die bisherigen Förderprogramme "Ökologisch Bauen", "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" und "Wohnraum Modernisieren - Öko-Plus" durch die neuen Förderprogramme "Energieeffizient bauen" und "Energieeffizient sanieren". Mit der neuen Programmstruktur führt die KfW auch eine einheitliche Bezeichnung der Förderstandards ein. Bisher verwendete Begriffe wie "KfW-Energiesparhaus 40 und 60", "EnEV-Neubau-Niveau" entfallen und werden durch die Bezeichnung "KfW-Effizienzhaus" ersetzt. Die neuen KfW-Effizienzhäuser sind auf Basis der geltenden EnEV definiert.

"KfW Energieeffizient bauen": das neue Förderprogramm ersetzt das bisherige Programm "Ökologisch Bauen". In dem Förderprogramm können für den Bau oder erstmaligen Kauf eines Niedrigenergiehauses oder eines Passivhauses zinsverbilligte Darlehen beantragt werden. Die bisherigen Förderstufen "KfW-Energiesparhaus 40" und "KfW-Energiesparhaus 60" werden durch das so genannte "KfW-Energieeffizienzhaus 55" und das "KfW-Energieeffizienzhaus 70" ersetzt. Diese zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass ihr jährlicher Bedarf an Primärenergie und ihre Wärmeverluste über die Gebäudehülle (Transmissonswärmeverlust) maximal 55 beziehungsweise 70 % der Werte betragen, die nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) für Neubauten maximal zulässig sind.

"KfW Energieeffizient sanieren": das neue Förderprogramm fasst die bisherigen Programme "CO2-Gebäudesanierungsprogramm" und "Wohnraum Modernisieren - ÖKO-PLUS" zusammen. Es werden zinsgünstige Darlehen für eine Sanierung des Bestandsgebäudes zum "KfW-Effizienzhaus" oder für eine Sanierung durch Einzelmaßnahmen vergeben. Die maximale Fördersumme für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus beträgt 75.000 Euro. Für die Sanierung durch Einzelmaßnahmen beträgt der Darlehensbetrag maximal 50.000 Euro. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird bei der Sanierung des Gebäudes zum KfW-Effizienzhaus bis zu 12,5 % der Darlehensschuld erlassen (Teilschulderlass).

Altersgerecht Umbauen

Der Wohnungsbestand in Deutschland entspricht vielfach noch nicht den Anforderungen älterer Menschen. Deshalb hat die KfW das Programm "Wohnraum Modernisieren - Standard" um die Variante "Altersgerecht Umbauen" erweitert. Damit können Wohnungen modernisiert, barrierefreie oder barrierereduziert gestaltet oder mit intelligenter Haustechnik ausgestattet werden. Das hilft Menschen mit altersbedingt eingeschränkter Mobilität, Menschen mit Behinderungen genauso wie Familien mit Kindern.

Gefördert werden investive Maßnahmen an bestehenden Gebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes mit zinsgünstigen Krediten. Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden unabhängig vom Baujahr des Gebäudes mit zinsgünstigen Krediten. Der Förderhöchstbetrag liegt für Standard-Maßnahmen bei 100.000 Euro je Wohneinheit, für altersgerechte Umbaumaßnahmen bei 50.000 Euro je Wohneinheit.

Konditionen

Die jeweils aktuellen Konditionen sehen Sie bei der KfW. Die Programme beginnen bei 1,10 % p.a. effektiv (Energieeffzient Sanieren 10/ 2/ 10) und gehen bis zu 5,04 % p.a. effektiv (KfW- Wohneigentumsprogramm 35/ 5/ 15). Sich selbst durch den "ganzen Wust" an Programmen (oft nur unterschieden durch Zahlen, die Laufzeit, Anzahl tilgungsfreie Jahre und Zinsbindungszeit nennen) zu arbeiten, ist sehr sehr aufwendig. Einfacher ist es, jeweils unsere Fördermitteldatenbank zu nutzen, die tagesaktuell aus allen Förderprogrammen KfW / Bund, Länder, Kommunen und Städte das jeweils für Ihr Vorhaben zutreffende Förderprogramm herauspickt.

 

Geltungsbeginn und Beantragung

Die neuen Programmbedingungen gelten für alle Anträge, die ab 01. April bei der KfW eingehen. Die Antragstellung erfolgt für Kredite bei Ihrer Hausbank, bzw. wo Sie sonst ein Immobiliendarlehen beantragen (andere Bank, Sparkasse usw; Sie müssen nicht zu Ihrer Hausbank gehen). Anträge für Zuschüsse und Sonderförderung können direkt bei der KfW gestellt werden.

 

 


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