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Privatkredite unter Freunden Verwandten

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Rubrik: Kredite

 

Schnell kann man als privater Kreditgeber eine Steuernachforderung erhalten!

Geld verleihen© Edler von Rabenstein - Fotolia.c

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Eine Möglichkeit den hohen Zinsen der Banken zu entgehen, ist die Geldleihe bei Freunden und Verwandten. Dadurch ist man bei der Rückerstattung des Geldes wesentlich flexibler und spart am Ende eine Menge Kosten durch die entfallenden Zinsen. Doch wer Freunden Geld leiht, kann in eine Steuerfalle tappen. Fällt die Geldleihe beim Finanzamt auf, kann diese als Schenkung gewertet werden. Die Folge ist die Forderung des Amtes einer sog. Schenkungssteuern, welche durch fehlende Zinseinnahmen anfallen. Lesen sie hier, was bei privaten Darlehen zu beachtet ist.

Konsequenzenfür den Kreditgeber

Darlehen innerhalb der Familie oder des Freundeskreises werden selten mit einer Steuer versehen. Denn gerade diese entfallenden Mehrkosten machen eine Privatleihe gegenüber Bankanleihen attraktiv. Die Darlehensgeber übersehen dabei leider oftmals, dass auch das private Verleihen von Geld  ein steuerlich relevanter Vorgang ist. Zunächst muss sowohl dem Geldgeber als auch dem Nehmenden bewusst sein, dass es sich um ein Darlehensverhältnis handelt, auch wenn es sich um eine private Leihe handelt. Private Darlehen werden von der Finanzverwaltung als zinslose Darlehensverträge gewertet. Wird Geld an nähere Verwandte, wie Kinder, Ehepartner oder Enkel verliehen, sind die Steuerfreibeträge bei Schenkungen sehr hoch, so dass sie meist unproblematisch sind.

Unterschiedeliche Freigrenzen für Verwandte und Bekannte

Anders verhält es sich bei Darlehen an Nichtverwandte. Der Steuerfreibetrag liegt über einen Zeitraum von zehn Jahren bei 20.000 Euro. Dies gilt zusammengenommen für alle Schenkungen. Wenn z.B. innerhalb von fünf Jahren 30.000 Euro „verliehen“ wurden, wird der persönliche Steuerfreibetrag bereits nach der Hälfte der Zeit um 10.000 Euro überschritten. Für diese Summe werden dann 5,5% Zinsen pro Jahr fällig. Dieser Zinssatz wird fiktiv von den Finanzbehörden angesetzt, ist der Zinssatz zu niedrig angesetzt wird der Geber ebenfalls steuerpflichtig. Grund: bei einem niedrigeren Zinssatz als 3% gehen die Finanzbehörden ebenfalls von einer Schenkung aus.Für eine Steuerrückzahlung können dann Beschenkter als auch der Schenkende zur Kasse gebeten werden.

Vom Bundesfinanzhof (Az. II R 25/12) muss in Zukunft geklärt werden, ob der von den Banken festgelegte Zinssatz von 5,5% rechtmäßig ist. Wenn nachweislich der marktübliche Zinssatz niedriger ist, müssten die Zinssätze bei Privatdarlehen angepasst werden. Sinnvoll ist es bei Privatdarlehen immer den Fachrat eines Steuerberaters zu erfragen und sich Notfalls bei Steuerforderungen zur Wehr zu setzen. So können niedrigere Schenkungszinsen erreicht werden und mögliche Fallen des Steuerrechts umgangen werden.

Geld-Magazin, 10.06.2013

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