Sie befinden sich hier: Home > Finanzen > Kredite
Finanzen > Kredite

Wer Geld verleiht, sollte unbedingt einen Vertrag aufsetzen

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Kredite

 

© Constantinos - Fotolia.com

Das Auto muss ungeplant in die Werkstatt, es fallen dringende Arbeiten am Haus an oder es besteht die spontane Chance auf ein super Angebot, für das die eigenen Ersparnisse nicht ausreichen – Anlässe für einen Kredit ergeben meist sich häufiger als erwünscht. Doch viele suchen in solchen Situationen nicht die Bank auf, sondern fragen zunächst bei Freunden oder Familienangehörigen nach. Das hat den Vorteil, dass der Zinssatz in der Regel deutlich niedriger ist als bei der Bank und auch eine gründliche Bonitätsprüfung findet nur in den seltensten Fällen statt. Um der lieben Freundschaft wegen sollten bei Privatdarlehen aber unbedingt klare Regeln festgehalten werden.

Wie das deutsche Meinungsforschungsinstitut YouGov bereits im Jahr 2012 bei einer Umfrage herausfand, finden es 52 Prozent der Deutschen absolut legitim, sich bei Freunden oder Verwandten Geld zu leihen, während 37 Prozent ein Privatdarlehen für bedenklich halten. Private Darlehen haben natürlich immer den Nachteil, dass die Freundschaft in Mitleidenschaft geraten kann, wenn es Komplikationen bei der Rückzahlung gibt.

Aus diesem Grund raten Rechts- und Finanzexperten dazu, ein solches Geschäft immer schriftlich abzuwickeln. Dazu wird im Grunde genommen lediglich ein kurzer Vertrag benötigt, der sowohl vom Darlehensgeber als auch vom Darlehensnehmer unterzeichnet wird. Dafür muss nicht extra ein Anwalt oder ein Notar aufgesucht werden, es reicht sogar ein Mustervertrag. Dabei sollten lediglich die Höhe der zu verleihenden Summe, Auszahlungs- und Rückzahlungstermin sowie gegebenenfalls der Zinssatz festgehalten werden. Zinsen müssten übrigens in der Steuererklärung angegeben werden.

Wer eine Sicherheit für das private Darlehen haben möchte, kann sich beispielsweise das Auto des Darlehensnehmers übereignen lassen. Dies müsste dann auch im Vertrag aufgenommen werden. Das Auto wird zwar weiterhin von seinem Besitzer gefahren, jedoch sollte der Fahrzeugbrief dem Darlehensgeber übergeben werden. Wer einen Vertrag vermeiden möchte, um kein Misstrauen in der freundschaftlichen Beziehung zu signalisieren, der sollte in jedem Fall den Betrag überweisen und mit dem Verwendungszweck Darlehen versehen. Dann lässt sich in einem möglichen Streitfall wenigstens belegen, dass es sich bei dem Betrag nicht um eine Schenkung handelt.