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Freizeit-Fußballer muss kein Schmerzensgeld zahlen

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Rubrik: Sport

 

Wenn bei einem Fußballspiel ein Spieler einen anderen im Rahmen des regelkonformen Spieles verletzt, dann muss er dafür kein Schmerzensgeld zahlen. So lautet ein jetzt veröffentlichtes Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH Az. VI ZR 296/08 vom 27.10.2009).

Darum ging es: Zwei Fußballvereine spielten 2007 gegeneinander (Amateure, Hobbysportler). Dabei kam es zwischen Kläger und Beklagten zu einem Kampf um den Ball, bei dem der Kläger einen Bruch des Waden- und Schienbeins erlitt.

Er verklagte daraufhin seinen Gegner auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz, da dieser ihn erst nach Abspiel des Balls angegriffen habe. Der Beklagte argumentierte, dass - regelkonform - beide Parteien nach dem Ball gelaufen seien.

Die früheren Instanzen - Landgericht Stade, Az 4 O 31/08, und Oberlandesgericht Celle, Az 5 U 66/08 - urteilten beide für den Beklagten. Dem schloss sich auch der BGH an. Die Begründung: "Ein Schadenersatzanspruch eines Teilnehmers an einem sportlichen Kampfspiel gegen einen Mitspieler setze den Nachweis voraus, dass dieser sich nicht regelgerecht verhalten habe." Ob eine Haftpflichtversicherung vorhanden sei, sei für die Beurteilung nicht maßgeblich.

Die Sorgfaltsanforderungen an den Teilnehmer eines Wettkampfs, so der BGH weiter, sind je nach ausgeübter Sportart unterschiedlich. Und der Zweikampf um einen Ball, bei dem ein oder beide Spieler mitunter zu Fall kommen, gehöre zum Wesen des Fußballspiels. Da die Beweisaufnahme und auch die Schiedsrichteraussage keinen Beweis eines Regelverstoßes (also Nachtreten, wenn der Ball schon abgespielt war) erbrachte, entschieden alle Instanzen: Kein Anrecht auf Schmerzensgeld und Schadenersatz - mit einem solchen Unfall müsse der Sportler bei Ausübung dieses Sportes rechnen.

Geld-Magazin.de, 7.12.2009