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Papageiengeschrei - was ist zulässig?

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Rubrik: Tiere

 

Ein Papagei erfreut das Auge ... seine kräftige Stimme aber nicht immer alle Hörer. Während Kanarienvögel und Wellensittiche als Kleintiere in Mietwohnungen in vernünftiger Anzahl immer und generell erlaubt sind, sollten (künftige) Papageienbesitzer den Vermieter um Erlaubnis fragen.

Denn gerade die oft als penetrant und durchdringend empfundenen Geräusche der Vögel (denn Papageien sollte man immer besser zu zweit, nicht allein halten) können wegen der Lärmbelästigung schnell zu Problemen mit dem Nachbarn führen.

Lesen Sie hier eine Zusammenstellung relevanter Urteile:

  • Ein Tierhalter rollte in den Sommermonaten die fahrbare Vogelvoliere für seine vier Kakadus auf die Terrasse, um so den Papageien ein paar Sonnenstrahlen zu gönnen. Die Papageien waren hierüber begeistert und brachten dies auch lautstark zum Ausdruck. Zum Ärger des Nachbarn, der schließlich auf Abschaffung der Tiere wegen Beeinträchtigung seines Eigentums und seiner Gesundheit klagte. Die Richter des Landgerichtes Zwickau entschieden, dass der Halter die Voliere eine Stunde lang am Tag draußen aufstellen darf. Diese Stunde müsse der Nachbar hinnehmen. (AZ 6 S 388/00).
  • Die Richter vom Landgericht Nürnberg-Fürth erlaubten dies nur vormittags von 9 bis 12 Uhr und nachmittags von 13 bis 16 Uhr. In der übrigen Zeit überwiegt das Ruhebedürfnis der Nachbarn (AZ 13 S 9530/94).
  • Der Höllenlärm von gleich vier Papageien trieb die anderen Bewohner zur Verzweiflung. Das Urteil vom Landgericht Itzehoe: Diesen Krach müssen die Nachbarn nicht hinnehmen. Die Papageien müssen so untergebracht werden, dass sich keiner gestört fühlt (AZ 1 S 257/04).
  • Das Landgericht Darmstadt entschied, dass eine wesentliche Beeinträchtigung durch Papageienlärm auch dann vorliegen kann, wenn übliche Dezibel-Grenzwerte nicht überschritten werden. Bevor eine wesentliche Beeinträchtigung vorliegt, müssen einzelne Papageienrufe und -schreie zwei- bis dreimal am Tag bis zu jeweils fünf Minuten hingenommen werden. Dann sollte der Papagei aber besser den Schnabel halten (AZ. 21 S 144/01).
  • Das Amtsgericht Frankfurt stellte fest, dass Vogelstimmen zu einer Belästigung werden und damit das Ruhebedürfnis einschränken. Es untersagte die Haltung von acht Nymphensittichen in einer Gartenvoliere, nachdem ein Sachverständiger einen hohen Störschallpegel festgestellt hatte. In der Urteilsbegründung hieß es, exotische Vogelstimmen muss ein Nachbar nicht hinnehmen, weil sie nicht ortsüblich sind und nicht mit den Geräuschen vergleichbar sind, die von einheimischen Vögeln ausgehen. (AZ 31 C 3459 / 9483)

Und was tun, wenn es Ärger gibt? Erstmal versöhnlich mit dem Nachbarn reden, und versuchen, sich gütlich auf einige "Lärmstunden" zu einigen. Meist findet man schon eine Einigung.

So auch im einige Jahre zurückliegenden Fall, als sich der Nachbar bei uns sogar über den im Sommer auf der Terrasse im Käfig fröhlich vor sich hinpeifenden Wellensittich beschwerte ...

 


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