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Teppichkauf in der Türkei: Ihre Rechte

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Ein beliebtes Mitbringsel oder eine schöne Urlaubserinnerung: Der Teppich aus der Türkei. Bei vielen Pauschalreisen gehört der Besuch einer Teppichmanufaktur zum Programm. Aber auch in den Souks werden vielfach Teppiche angeboten.

Foto: Öger Tours

Was nun, wenn man spontan, in Urlaubsstimmung, "zugeschlagen" hat. Und nun den Kauf bereut? Mit welchen Argumenten bzw. nach welchen Kriterien kann man zurücktreten?

Es gilt deutsches Recht (inklusive dem 14-tägigen Widerrufsrecht), wenn

  • der Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutsch verfaßt sind
  • die Überschrift "Kaufvertrag" lautet
  • der Käufer die deutsche Staatsangehörigkeit hat, sowie seinen Wohnsitz in Deutschland
  • der Kaufpreis in Euro angegeben ist
  • das Verkaufsgespräch auf deutsch stattgefunden hat
  • der Besuch der Teppichmanufaktur im Rahmen einer in Deutschland gebuchten Pauschalreise stattgefunden hat.

Hierzu gibt es ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Bremen zur Verfügung stellt: Kammergericht Berlin, Az 19 U 60/07.

Keine Chance auf Rücktritt hat man, wenn der Teppich gleich vor Ort bezahlt und übergeben wurde, oder wenn im Kaufvertrag explizit "türkisches Recht" vereinbart wurde.

 


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