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Achtung aufgepasst: Winterreifen

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Regen, Schnee, Matsch – der Winter rückt näher und damit auch die schlechteren Witterungsbedingungen, die es Autofahrern nicht immer leicht machen. Richtige Reifen sind jetzt wirklich unerlässlich. In Deutschland gibt es bisher eine situationsbedingte und keine allgemeine Winterreifenpflicht.

Achtung aufgepasst: Winterreifen © dankos - Fotolia.com

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Von „geeigneter Bereifung" zur Winterreifenpflicht

Bisher ist es so, dass die Straßenverkehrsordnung seit Mai 2006 eine „geeignete Bereifung“ eines jeden Fahrzeugs vorschreibt, die sich den Wetterverhältnissen anzupassen hat. Dazu gehört auch Frostschutzmittel für die Scheibenwischanlage. Wer nicht entsprechend ausgerüstet ist, kann mit Bußgeld und Punkten in Flensburg rechnen.

Dies könnte sich nun ändern, denn es soll eine Winterreifenpflicht eingeführt werden. Witterungsbedingen, die eine Winterreifenpflicht nach sich ziehen, hat Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) zusammengestellt: bei Schnee, bei Matsch auf der Straße, bei einer geschlossenen Schneedecke und bei einer Eisdecke sollen zukünftig Winterreifen verbindlich über die Straßen rollen.

Auswirkungen auf den Versicherungsschutz

Wer sich dann nicht an die Vorgaben hält, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg. Noch interessanter für Versicherte sind jedoch die Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz: Was ändert sich. Laut dem ARD Ratgeber Auto und Verkehr praktisch nichts, da die Versicherung auch für Unfallschäden aufkommen muss, wenn keine Winterreifen aufgezogen sind. Wird ein Dritter geschädigt, so muss die Haftpflichtversicherung für den Fehler des Verursachers eintreten.

Die Kaskoversicherung zahlt auch bei einem eigenen Schaden, es sei denn, man hat sich extrem unkorrekt, beispielsweise durch zu schnelles Fahren, verhalten. Kann die Versicherung jedoch nachweisen, dass der Schaden durch eine falsche Bereifung und damit grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, kann sie die Leistungen entsprechend kürzen.

Mit Winterreifen auf der sicheren Seite

Wer Winterreifen auf sein Auto aufgezogen hat, minimiert gleich doppelt das Risiko: Das eigene Unfallrisiko und die Gefährdung anderer, sowie die Gefahr, ein Bußgeld oder Punkte zu kassieren oder seinen Versicherungsschutz zu riskieren.

Winterreifen sollte man am besten in einem Fachhandel kaufen, da die M + S-Kennzeichnung (Matsch und Schnee) nicht geschützt ist. Zudem gibt es auch noch die Schneeflocken-Kennzeichnung, die auf die Winter-Eignung hinweist. Zudem haben Tests bewiesen, dass ältere Winterreifen schnell in ihrer Wirkung nachlassen: Die vorgeschriebene Profiltiefe ist bislang 1,6 mm, wobei Experten zu mindestens 4 mm raten.

Winterreifen und Mietwagen

Das Vergleichsportal CHECK24.de empfiehlt, zu Beginn der kalten Jahreszeit auf geeignete Reifen umzusteigen. Mietern von Leihwagen wird daher nahegelegt, bei der Reservierung Winterreifen vorzubestellen. Bislang sind die Autovermietungen nicht dazu verpflichtet, ihre gesamte Fahrzeugflotte entsprechend auszustatten. CHECK24.de weist außerdem darauf hin, dass die Kosten für Winterreifen bei Mietwagen von Anbieter zu Anbieter variieren können: Die Tagessätze liegen zwischen sechs und über 15 Euro - ein Vergleich kann sich hier also lohnen!

Winterreifen im Ausland

Wer sich einmal im europäischen Ausland umschaut und möglicherweise eine Reise mit dem Auto plant, der stellt fest, dass es in Ländern wie Schweden und Finnland in den kalten Wintermonaten eine Winterreifenpflicht gibt.

In den Alpenländern existiert bisher keine einheitliche Regelung: Italien hat nur im Aosta-Tal eine Winterreifenpflicht und in der Schweiz und Frankreich gilt die Pflicht zum Winterreifen nur kurzfristig und auf bestimmten Straßen. In Österreich wiederum sind von November bis April bei Schnee und Eis Winterreifen für alle Fahrzeuge Pflicht.

Geld-Magazin.de, 28.10.2010