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ADAC-Tipps für Werkstattbesuche

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Autofahrer und Werkstatt – ein Thema, mit dem sich der ADAC im Rahmen der Mitgliederberatung sowie anhand entsprechender Tests immer wieder befassen muss, das aber auch unter Autofahrern regelmäßig für Gesprächsstoff sorgt - allzu häufig aus unerfreulichem Anlass. Nicht verwunderlich, dass nur rund 60% mit den Leistungen ihrer Werkstatt zufrieden sind, wie eine Umfrage der Motorwelt zeigte.

Etliches an Ärger und Missverständnissen lässt sich vermeiden, wenn man sich an unsere hier zusammengestellten Tipps hält. Sie zielen vor allem auf klar definierte, schriftlich fixierte Aufträge ab, an die sich der Betrieb zu halten hat. Somit kann er auch keine Leistungen ausführen und berechnen, die man gar nicht wollte.

Geht es um eine Wartung an einem älteren Auto oder aber eine Garantiereparatur an einem Neufahrzeug? Je nach Aufgabe sollte man die passende Werkstatt aufsuchen. Der ADAC sagt, worauf man bei der Auswahl achten sollte...

quelle: ADAC

Vertragswerkstätte


Das Firmenemblem am Gebäude zeigt, an welche Hersteller diese Werkstätten vertraglich gebunden sind. Angeboten wird das gesamte Spektrum, vom Ölwechsel über Inspektionen und Standard-Reparaturen bis hin zur Lösung knifflicher Probleme in der Elektronik. Häufig ist eine Karosserieabteilung mit angegliedert.
Komplett-Ausstattung, fahrzeugtypische Schulungen der Mitarbeiter sowie umfassende Ausrüstung mit Spezialwerkzeugen haben aber ihren Preis. Hier sind Sie in jedem Fall richtig, wenn Sie ein junges Automodell fahren und es sich um eine Reparatur im Rahmen der zweijährigen Sachmängelhaftung handelt (gesetzliche Regelungen, die bei einem Mangel am Neufahrzeug Anwendung finden). Nach den gesetzlichen Regelungen muss die Nachbesserung beim Verkäufer durchgeführt werden. Nur bei Neuwagen kann jede Vertragswerkstatt des betreffenden Fahrzeugherstellers aufgesucht werden. Reparaturen im Rahmen der Sachmängelhaftung sind kostenlos.

Ebenfalls anzuraten ist der Besuch in einer Vertragswerkstatt, wenn es sich um eine Reparatur aus der Herstellergarantie bei Neufahrzeugen handelt. Herstellergarantien werden oft zusätzlich angeboten und greifen unabhängig von der Sachmängelhaftung ein. In diesem Fall muss eine Vertrags-Werkstatt aufgesucht werden.
Auch bei Reparaturen außerhalb der Garantie/Sachmängelhaftung sollte es man sich bei neueren Fahrzeugen gut überlegen, welche Werkstatt man aufsucht. Grundsätzlich dürfen Sie sich hier an freie Werkstätten wenden. Denn nach einer EU-weiten Regelung (der so genannten KfZ-Gruppenfreistellungsverordnung) müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt.

Der Hersteller darf Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden. Der Haken dabei: Nach Ablauf der Garantie beteiligt sich der Hersteller manchmal aus Kulanz an Reparaturkosten. Da es sich hierbei um eine freiwillige Leistung ohne rechtliche Verpflichtung handelt, wird diese oft abgelehnt, wenn vorangegangen Arbeiten am Fahrzeug nicht lückenlos in einer fabrikatsgebundenen Werkstatt durchgeführt wurden. Kulanz scheidet meist ebenfalls aus, wenn es sich um einen Re-Import handelt sowie gewisse Laufleistungs- und Altersgrenzen überschritten sind.

Unabhängig vom Fahrzeugalter gilt: Der Vertragswerkstatt fällt das Aufspüren komplizierter Fehler häufig leichter. hier kann entsprechen viel Erfahrung mit den "eigenen" Fahrzeugmodellen vorausgesetzt werden. Zusätzlich stehen dort spezielle Diagnosegeräte, Fehler-Datenbanken sowie eine Spezialisten-Hotline zur Verfügung.

Freie Werkstätten


Dazu gehören markenunabhängige Betriebe, außerdem Filialbetriebe (z.B. ATU, pit stop) oder Lizenznehmer (z. B. Automeister, autofit, 1a, auto-einmal-eins). Genauso uneinheitlich wie das Erscheinungsbild ist auch das Reparaturprogramm. Der Schwerpunkt liegt bei Wartungs- und Standardarbeiten (Auspuff, Kupplung, Bremse). Zum Teil gelten günstigere Stundensätze, weil nicht alle Reparaturen angeboten werden und die Ausrüstung eingeschränkt ist.
Werkstätten außerhalb der Zentren bieten aufgrund der geringeren Mieten stellenweise ebenfalls vorteilhafte Stundensätze. Zur Instandsetzung wird vorrangig auf preiswertere Ersatzteile aus dem freien Teilehandel zurückgegriffen (anstelle von Original-Ersatzteilen der Fahrzeughersteller). Auch wer durch den Einbau von Gebrauchtteilen sparen will, stößt hier eher auf Verständnis als in einer Vertragswerkstatt. Freie Werkstätten bieten sich insbesondere für ältere Autos an. Auch Wartungs- und Unfallinstandsetzungsarbeiten an jüngeren Fahrzeugen dürfen hier ohne Verlust von Garantie oder Gewährleistung durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Werkstatt die Arbeiten fachgerecht nach Hersteller-Vorgaben durchführt. Man muss aber damit rechnen, dass Anträge auf Kulanz nach Ablauf der Garantie vom Hersteller abgelehnt werden, wenn das Fahrzeug in freien Werkstätten war und der Hersteller als Kulanzgeber davon erfährt.

Spezialbetriebe


Hierzu zählen Karosserie-Fachbetriebe, Autolackierereien, Autoelektriker und Instandsetzungsfirmen für Komponenten wie Motoren und Automatikgetriebe. Als Spezialisten können sie für das jeweilige Aufgabengebiet eine preislich und fachlich attraktive Alternative darstellen.

Reparaturbedingungen


Die meisten Werkstätten verwenden die vom Zentralverband des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes (ZDK) herausgegebenen Kfz-Reparaturbedingungen („das Kleingedruckte“). Wenn sichergestellt ist, dass der Kunde davon Kenntnis nehmen kann, gelten sie als vereinbart. Daher werden sie oftmals zusammen mit der Auftragsbestätigung überreicht oder hängen in der der Reparaturannahme aus. Dann muss die Werkstatt den Kunden aber darauf hinweisen. Die nachstehenden Empfehlungen basieren auf diesen Kfz-Reparaturbedingungen. Wenn diese nicht vereinbart wurden, gelten die üblichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ein rundes Schild mit der Aufschrift „Kraftfahrzeug-Gewerbe“ und einem stilisierten Auto in der Mitte weist eine Werkstatt als Mitglied einer Kfz-Innung aus. Wenn Sie mit einem solchen Betrieb Probleme haben, können Sie kostenlos die Schiedsstelle der zuständigen Innung einschalten.