Auch wenn eine Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände zu steigenden Beiträgen führen könnte, sollten Sie die Änderungen melden. Denn sonst könnte es sein, dass der Versicherer im Schadensfall zwar zahlt, aber Nachforderungen an Sie stellt. Dabei rechnet er die tatsächlich anfallenden Beiträge aus und bezieht sie auf die gesamte Versicherungsperiode, die meist 1 Jahr beträgt. Kann er Ihnen Vorsatz nachweisen, ist zusätzlich zum höheren Beitrag nicht eine Strafe von einem weiteren Jahresbeitrag zu zahlen.
Solche Umstände sind z.B. zusätzliche Fahrer, mehr km pro Jahr, Auto steht künftig nicht mehr in einer Garage.
Ganz wichtig: Fahranfänger anmelden
FINANZtest weist aktuell besonders auf diesen Fall hin: "Sohn oder Tochter haben frisch ihren Führerschein und wollen sich Fahrpraxis in Papas Wagen holen. Als erstes sollte das der Vater seiner Autoversicherung sagen. Die erhöht den Beitrag dann allerdings ordentlich. Beispiel: Bezahlt ein 46-jähriger Hamburger für seinen VW Golf V (85 kW) bei der KarstadtQuelle-Versicherung als Alleinfahrer für Haftpflicht und Kasko im Jahr 290 Euro, erhöht sich der Jahresbeitrag mit Filius am Steuer auf 373 Euro. Das ist ein günstiges Angebot für diesen Modellfall, wie die Tabelle bei FINANZtest zeigt. Einen noch preiswerteren Vertrag für Vater und Sohn bieten einige Gesellschaften, wenn der Junge bereits mit 17 Jahren beim begleiteten Fahren mitgemacht hat. Dann kosten Haftpflicht- und Kaskoschutz für den Golf bei der DEVK im Tarif K-Aktiv nur 330 Euro."
Falls doch ein Unfall passiert, und der Fahranfänger nicht gemeldet war, so besteht wie erläutert Versicherungsschutz für das Auto. Der Vater muss aber Beiträge nachzahlen.