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Tipps zum Verhalten bei Bagatellschäden

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Ein kleiner Krach und schon ist es zu spät: Beim Ausparken ist ein kleiner Zusammenstoß schnell passiert. Doch nun ziert eine unansehnliche Beule die Stoßstange des vorderen Autos. Die eigene Schuld steht dabei außer Frage. Dennoch ist klug abzuwägen, ob man den Schaden bei der Kfz-Haftpflichtversicherung melden sollte.

Tipps zum Verhalten bei Bagatellschäden© HUK-Coburg

© HUK-Coburg

Umgang mit Bagatellschäden

Kleine Schäden werden als Bagatellschäden bezeichnet, die auch nicht, wie andere Schäden, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gemeldet werden müssen. Doch wie stuft man einen Schaden ein? Bis wann ist ein Schaden noch ein Bagatellschaden? Als Faustregel gilt, dass es sich bei Schäden bis zu 6.000 Euro lohnen kann, den Schaden selbst zu begleichen und nicht bei der Kfz-Haftpflichtversicherung zu melden. Damit wird verhindert, dass sich der Schadenfreiheitsrabatt verschlechtert.

Die jeweiligen Versicherungsbedingungen regeln, bis zu welcher Schadenshöhe ein Schaden als Bagatellschaden eingestuft wird. Daher sollten sich Versicherungsnehmer bei ihrem Kfz-Haftpflichtversicherer informieren, wo die Grenze liegt.

Schadensfreiheit

Schadensfreiheit bedeutet, dass ein Vertrag ein Jahr lang unfallfrei besteht. Je länger ein Versicherungsnehmer unfallfrei fährt, desto größer wird sein Rabatt, den die Kfz-Haftpflichtversicherung einräumt.

Wenn der Schaden doch höher ist

Sollte sich im Laufe der Schadensabwicklung herausstellen, dass die Regulierung doch teurer wird und/oder der Verzicht auf den Schadenfreiheitrabatt günstiger wäre, so können Versicherte die Entscheidung auch nachträglich revidieren: Der Versicherungsnehmer kann den Unfall im laufenden Jahr, in dem er passierte, bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nachmelden. Die Auslagen werden dann zurückerstattet. Für Schäden, die sich im Dezember ereigneten, kann der Unfall bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachgemeldet werden.

Unfallprotokoll

Da die Polizei bei reinen Blechschäden heute kaum mehr kommt, um den Unfall aufzunehmen, gehört in jedes Handschuhfach immer ein Bogen des europäischen Unfallberichts. Er wird bei einem Unfall von den beteiligten Parteien sorgsam beantwortet. Übrigens: Der Unfallbericht ist bei Verkehrsunfällen in Deutschland kein Schuldanerkenntnis. Die Beteiligten füllen den Bogen, unterschreiben ihn und schicken ihn jeweils an den zuständigen Versicherer. Unfallberichtsbögen sind beim eigenen Kfz-Versicherer erhältlich.

Weitere Informationen: www.huk.de.

Geld-Magazin.de, 24.02.2011