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Nachrüstung mit Rußpartikelfilter wird gefördert

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Fahren Sie einen Diesel? Erstzulassung bis 31.12.2006? Dann können Sie noch bis Ende 2009 die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter mit 330 Euro fördern lassen.

Foto: Geld-Magazin.de

Hier die Details:

Sie lassen Ihr Dieselfahrzeug in der Zeit vom 1. August bis 31. Dezember 2009 mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten.

Die Höhe der Förderung beträgt 330 Euro; Sie können sie - das ist neu - als Barauszahlung erhalten. Bisher gab es sie nur als Steuergutschrift.

Voraussetzung: Ihr Diesel-Kfz muss bis spätestens 31. Dezember 2006 erst-zugelassen worden sein.

Zur Erlangung brauchen Sie eine Einbaubescheinigung. Diese erhalten Sie, sobald der Einbau des enstprechendem Russfilter durch eine AU-berechtigte Werkstatt vorgenommen wurde.

Förderung deckt Kosten einer Nachrüstung nicht

Einfache Rechnung: Die Förderung beträgt 330 Euro bar, die Nachrüstung kostet in der Regel zwischen 600 und 1.000 Euro. Aber: Der Wiederverkaufswert eines Diesel ohne Rußpartikelfilter wird geringer sein. Und ohne diesen erhalten Sie keine grüne Umweltplakette, und dürfen in viele Innenstädte nicht mehr hineinfahren.

Also: Wenn man schon muss, dann sollte man es sich auch bezahlen lassen ....

Wo gibt es die Rußpartikelfilter-Bargeldprämie?

Wie bei der Abwrackprämie auch ist sie ab 1. September 2009 bei dem BaFa zu beantragen. Die Rufnummer der BaFa-Info-Hotline: 030/3 46 46 54 80.

Und es gilt genauso das Windhundprinzip: Wer zuerst beantragt, kriegt zuerst. Insgesamt sind Fördermittel für 200.000 alte Diesel vorhanden.

Geld-Magazin.de, 4.8.2009