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Krankenkassen: Zusatzbeiträge 2010

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Schon beim Start des Gesundheitsfonds zeichnete sich ab, was jetzt Realität wird: diverse gesetzliche Krankenversicherer müssen wohl ab 2010 einen Zusatzbeitrag erheben, weil sie Finanzlücken haben.

So wie es aussieht, haben die gesetzlichen Krankenkassen 2010 ein Defizit von 3,6 Milliarden Euro zu erwarten. Diese Lücke würde übrigens, wenn der Bund nicht schon einspringen und unterstützen würde, glatte 7,5 Mrd. Euro betragen!

Rechnerisch 6 Euro Zusatzbeitrag je Versichertem und Monat

Diese 3,6 Mrd. Euro machen bei 70 Millionen gesetzlich Versicherten rechnerisch 6 Euro je Monat aus. Dabei würde dieser Zusatzbeitrag unabhängig vom Einkommen erhoben, jeder Versicherte zahlt den gleichen Betrag. Dies wäre bis zu 8 Euro pro Monat ohne Einschränkung möglich, darüber hinaus ginge es prozentual weiter, maximal 1 % vom Bruttolohn (max. 36,75 Euro/Monat, dies entspricht 1 % der Beitragsbemessungsgrenze). Der Arbeitgeber müsste in diesem Fall nichts dazu zahlen.

Sonderkündigungsrecht bei Zusatzbeitrag

Normalerweise ist die Kündigungsfrist in der GKV 1 Monat zum Monatsende, dabei muss die Mindestmitgliedschaft 18 Monate (bei manchen Tarifen sogar noch länger) erreicht sein. Bei der Erhebung von Zusatzbeiträgen besteht allerdings für den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Diese Krankenkassen wollen voraussichtlich keine Zusatzbeiträge erheben

Nach der Welt online vorliegenden Informationen wollen Barmer Ersatzkasse, Techniker Krankenkasse, DAK, AOK Rheinland/Hamburg und AOK Sachsen-Anhalt und die Betriebskrankenkassen (BKK) keine Zusatzbeiträge 2010 erheben. Damit wären schon über 20 Millionen gesetzlich Versicherte nicht vom Zusatzbeitrag betroffen.

Und noch einen Hoffnungsschimmer für alle Versicherten gibt es: Der Bund könnte weiter in die Bresche springen, und seinen Anteil zur Schließung der Finanzierungslücke erhöhen. Denn was die Politiker derzeit gar nicht brauchen können, ist die mit dem Zusatzbeitrag vorweggenommene Diskussion um die geplante Einführung der Kopfpauschale.

Fazit: Erst einmal abwarten, ob, wann und in welcher Höhe Ihre Krankenversicherung überhaupt einen Zusatzbeitrag erhebt. Dann kann man immer noch - siehe Sonderkündigungsrecht - reagieren.

Geld-Magazin.de, 4.12.2009