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Was ist eigentlich der Gesundheitsfonds?

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Von: Financial Publishing Redaktionsservice

Deutschland nimmt mit Gesundheitskosten von über 250 Milliarden Euro einen internationalen Spitzenplatz ein. Allein die gesetzlichen Krankenversicherungen geben rund 150 Milliarden Euro im Jahr aus. Die Finanzierung wird nun mit dem Gesundheitsfonds neu organisiert. Heftig umstritten war und ist diese Änderung. Doch der Gesundheitsfonds steht im Gesetz und kommt wie geplant 2009.

Foto: djd / Meridol Forschung

Ziel von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist, damit eine bessere Verteilung der Gelder unter den Krankenkassen und eine bessere Honorierung der Ärzte zu gewährleisten – und die Qualität unseres Gesundheitswesens zu erhöhen. Das soll im Ergebnis zu einer besseren Versorgung der 70 Millionen Versicherten gesetzlicher Krankenkassen führen.

Wie funktioniert der Gesundheitsfonds?

Alle gesetzlich Versicherten werden ab 2009 in den Fonds einzahlen, und zwar unabhängig von ihrer Krankenkasse alle den gleichen Beitragssatz. Die Politik wird jedes Jahr neu festlegen, wie viel Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen. Der Gesundheitsfonds verteilt das Geld dann an die Krankenkassen zurück – als Pauschale pro Versicherten. Hat die Krankenkasse Versicherte mit bestimmten schwerwiegenden Erkrankungen, deren Behandlung höhere Kosten verursacht, soll sie mehr Geld aus dem Fonds bekommen. Für 80 Krankheiten waren Zuschläge vorgesehen, jetzt soll es angeblich eine Liste mit über 3.000 Einzeldiagnosen geben. Über den so genannten Risikostrukturausgleich der Kassen sollen ungleiche Mitgliederstrukturen relativiert werden. Kommt die Krankenkasse dennoch nicht klar, kann sie Zusatzbeiträge von Versicherten festlegen, die allerdings eine Höchstbegrenzung haben. Der Beitrag kann entweder als pauschale Prämie (bis 8 Euro pro Monat ohne Einkommensprüfung) oder einkommensabhängig erhoben werden. Mehr als ein Prozent des Einkommens darf nicht verlangt werden – allerdings ist an diesen Zusatzbeiträgen der Arbeitgeber nicht beteiligt. Sie müssen alleine vom Versicherten getragen werden. Natürlich können Kassen Gewinnüberschüsse an die Versicherten zurückzahlen. Es gibt also weiterhin unterschiedlich hohe Beiträge. Wenn eine Kasse Zusatzbeiträge erhebt, ist ein Kassenwechsel erlaubt.

Der durchschnittliche Mindestbeitrag für geringverdienende und weitgehend nichtvermögende hauptberuflich Selbständige in der GKV beträgt seit 1. April 2007 170 Euro (zuvor rund 250 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze liegt 2008 bei 3600 Euro. Bis zu diesem Betrag wird der prozentuale Beitrag fällig. Darüber hinaus gehender Verdienst bleibt beitragsfrei. Der Arbeitgeber beteiligt sich nach wie vor, zahlt aber weniger als die Hälfte. Denn der Sonderbeitrag (0,9 Prozent) für Zahnersatz und Krankengeld bleibt bestehen.

Über die Details wird noch entschieden und insbesondere beim Thema Risikostrukturausgleich zur Zeit heftig gestritten. Wenn es wie vorgesehen kommt dann hätten die Kassen mehr Nutzen von kranken Mitgliedern, also von gesunden, heißt es von den Kritikern. Vereinfacht bedeutet das: Je mehr Versicherte von der Diagnose einer der gelisteten Erkrankungen betroffen sind, desto mehr Geld erhält die Krankenkasse über den Risikostrukturausgleich. Das wäre ein falsches Signal. "In Zukunft gibt es also keinen Wettbewerb mehr um möglichst gesunde Versicherte, sondern um chronisch Kranke, die wenig kosten", kommentiert Heinrich Mager, Sprecher der BKK Mittelstandsoffensive, diese neue Regelung. Nun, bei Änderungen, die so viele Interessengruppen betreffen, gibt es immer Streit. Die gesunden Menschen werden die Krankenkasse doch in der Regel weniger belasten, als die – vor allem chronisch – Erkrankten. Das sagt der gesunde Menschenverstand, ist aber noch zu beweisen.