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Bessere Förderbedingungen für erneuerbare Energien

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Solarkollektoren, Biomassekessel und Wärmepumpen erhalten bis Ende 2011 verbesserte Fördermöglichkeiten. Das Bundesumweltministerium hat zum 15. März 2011 die Förderkonditionen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien (MAP) verbessert. Die neuen Regelungen wurden bei der Eröffnung zur ISH in Frankfurt bekanntgegeben.

Bessere Förderbedingungen für erneuerbare Energien © BMU / Bernd Müller

© BMU / Bernd Müller

Die angepassten Konditionen des Bundesumweltministeriums beziehen sich auf Basisförderungen und Bonusförderungen. Teilweise befristete Förderungen werden verlängert, bereits eingestellte Förderungen können teilweise mit neuen Anforderungen aufgenommen werden. Im Detail sieht das so aus:

Förderungskonditionen von Solarkollektoren

  1. Befristete Erhöhung bis zum 30. Dezember 2011: Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 Euro / Quadratmeter. Danach beträgt die Förderung wieder 90 Euro / Quadratmeter.
  2. Befristeter Kesselaustauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung): Der Bonus (früher 400 Euro) beträgt bis zum 30. Dezember 2011 600 Euro. Danach sind es 500 Euro.
  3. Kombinationsbonus: Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse werden ebenfalls mit 600 Euro (früher 500 Euro) bis zum 30. Dezember 2011 gefördert. Danach sind es wieder 500 Euro.

Förderungskonditionen von Biomassekesseln

  1. Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln: Fördervoraussetzung ist ein besonders niedriger Staubemissonswert von maximal 15 Milligramm pro Kubikmeter (mg/m³, früher 50 mg/m³). Die geförderten Anlagen entsprechen damit bereits den ab 2017 geltenden Emissonsgrenzwerten der Bundes-Immissionsschutzversorgung (BImSchV). Die Förderung beträgt pauschal 1000 Euro.
  2. Bisherige Förderungen von Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben bestehen.

Förderungskonditionen von Wärmepumpen

  1. Überarbeitung der technischen Förderanforderungen und Absenkung der geforderten Jahresarbeitszahlen sind erfolgt.
  2. Umstellung auf einen anderen Bemessungsmaßstab für die Förderung von Wärmepumpen: Früher galt die Wohnfläche jetzt die Wärmeleistung als Faktor. Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.

KfW-Förderung

  1. Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
  2. Biogasleitungen fallen aus der Förderung künftig raus.
  3. Kleine Biogasaufbereitungsanlagen, deren Förderung Ende 2010 ausgelaufen ist, werden fortgeführt.

Weitere Informationen unter: www.erneuerbare-energien.de

Geld-Magazin.de, 11.04.2011


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