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Ärger mit Finanzprodukten: Ombudsmann statt Klage

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Rubrik: Aktuell

 

Das kann immer mal vorkommen: Uneinigkeit und Ärger mit der Bank, der Versicherung über ein gekauftes Finanzprodukt. Sie fühlen sich im Recht, der Anbieter sieht das anders. Das kann sich schnell mal um mehrere Tausend Euro drehen. Zur Pistole greifen ist keine Lösung ...

Statt Klage besser an die Ombudsstelle wenden

Es gibt bei Differenzen mit dem Finanzdienstleister verschiedene Alternativen, wie Kunden handeln können:

1. Schlucken und nichts tun .... das ist die am wenigsten erfreuliche.

2. Vertrag kündigen und Anbieter wechseln ... genau das ist aber häufig der strittige Punkt, wenn Kunden gehen wollen und dafür eine Gebühr berechnet wird ....

3. Den Finanzdienstleister verklagen ... wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, wird das teuer. Und auch sonst besteht bei einer Klage nicht zwangsläufig Siegesaussicht, nur der Rechtsanwalt, der verdient immer ....

4. An die zuständige Ombudsstelle wenden.

Ombudsstelle ist neutral

Viele Kunden haben die Befürchtung, dass die Ombudsstelle nicht neutral entscheidet, oder eher der Finanzbranche zustimmt statt dem Kunden. Dies ist aber nicht der Fall. Häufig kommen die Ombudsmänner oder Ombudsfrauen von "außerhalb", also nicht von einer Bank oder einer Versicherung. Und es wird immer versucht, eine Lösung zu finden, die für den Kunden akzeptabel ist. Denn nur dann klagt der verärgerte Kunde ja nicht .... und Klagen sollen auf jeden Fall vermieden werden.

Schaut man sich die entschiedenen Fälle der Vergangenheit an, so wurde mehr als die Hälfte der Streitfälle für den Kunden entschieden, bzw. einvernehmlich beigelegt.

Ablauf einer Ombudsbeschwerde

Sie beschreiben den strittigen Vorgang und legen entsprechende Unterlagen (z.B. Darlehensvertrag, Berechnung Vorfälligkeitsentschädigung) bei. Und senden das Ganze an die für das jeweilige Finanzinstitut zuständige Ombudsstelle.

Dort wird gesichtet, auf Zuständigkeit und Vollständigkeit geprüft, eine Vorgangsnummer vergeben und der Vorgang an das betroffene Finanzinstitut weitergereicht. Dieses muss innerhalb einer bestimmten Frist (in der Regel 1 Monat) Stellung nehmen.

Der Ombudsmann / die Ombudsfrau entscheidet dann nach Sichtung der Kundenbeschreibung sowie der Stellungnahme der Bank, bzw. fordert bei Bedarf noch weitere Unterlagen an.

Der Schlichtungsspruch ist für Banken und Bausparkassen bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro bindend, so lautet die Selbstverpflichtung. Meist wird aber auch ein Entscheid über einen höheren Streitwert akzeptiert.

Alle Vorteile beim Kunden

Für den sich beschwerenden Kunden ist der Schlichtungsspruch nicht bindend. Sprich sind Sie damit nicht zufrieden, können Sie immer noch vor Gericht ziehen.

Und das Ombudsverfahren ist für Sie als Kunden kostenlos. Das heißt, eigentlich ist der Gang zur Ombudsstelle immer zu empfehlen, wenn Sie sich mit einem Finanzinstitut nicht einigen können, und eine Klage erwägen - vorher lieber erstmal den kostenlosen und für Sie risikofreien Weg wählen ... 

Adressen der zuständigen Ombudsstellen

Ombudsleute der privaten Banken
Bundesverband deutscher Banken
Postfach 04 03 07
10062 Berlin
www.bankenombudsmann.de

 
Ombudsmann der öffentlichen Banken
Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
Postfach 11 02 72
10832 Berlin
www.voeb.de


Ombudsmann der genossenschaftlichen Bankengruppe
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
Schellingstraße 4
10785 Berlin
www.bvr.de


Ombudsleute der privaten Bausparkassen
Verband der Privaten Bausparkassen
Postfach 30 30 79
10730 Berlin
www.bausparkassen.de


Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank
Deutsche Bundesbank
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
www.bundesbank.de


Versicherungsombudsmann
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de


Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung
Verband der Privaten Krankenversicherer
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de


Ombudstelle geschlossene Fonds
Postfach 64 02 22
10048 Berlin
www.ombudsstelle-gfonds.de/


Schlichtungsstelle der Landesbausparkassen
Postfach 74 48
48040 Münster
www.lbs.de


Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband verfügt mit Ausnahme der Landesbausparkassen über keine zentrale Schlichtungsstelle; zuständig sind die Schlichtungsstellen der Regionalverbände, zu finden über:

Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Charlottenstraße 47
10117 Berlin
www.dsgv.de

Geld-Magazin.de, 28.07.2010


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