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Die Frist für die Steuererklärung zu versäumen, kann teuer werden

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Rubrik: Aktuell

 

Künftig werden die Finanzämter strenger sein. Wer seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgibt, muss mit härteren Konsequenzen rechnen. Fristverlängerungen werden nur noch in Ausnahmefällen genehmigt und wer die Einreichungsfristen nicht einhält, muss eine Verspätungszulage zahlen.

Die Frist für die Steuererklärung zu versäumen, kann teuer werden © Doc RaBe - Fotolia.com

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Wie hoch ist die Verspätungszulage?

Der Verspätungszuschlag kann bis zu 25.000 Euro oder bis zu zehn Prozent des Jahressteuerbetrages ausmachen. Die tatsächliche Höhe der Verspätungszulage hängt von den Verspätungsgründen ab und unterliegt einer Einzelfallprüfung. Die Festlegung liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters.  

Im Allgemeinen gilt: Pro angefangenem Monat Verspätung beträgt der Zuschlag 0,5 Prozent der ermittelten Steuer. Es können aber auch wesentlich höhere Verspätungszulagen vom zuständigen Finanzamt entschieden werden, je nach Dauer, Anzahl oder Verschuldungsgrad.  

Das gilt unabhängig davon, ob man beim Finanzamt eine Steuerschuld hat oder eine Erstattung erwartet. Bei gehäuften Terminüberschreitungen oder dem Ignorieren von Fristen wird das Finanzamt den Verspätungszuschlag als Strafe oder Sanktion bemessen. Berücksichtigt wird, welche Vorteile aus der Fristverletzung gezogen werden.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?

Die Abgabefrist für die Einkommenssteuererklärung endet am 31.05. des Folgejahres. Steuerpflichtige, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragen, haben bis zum 31.12. des Folgejahres Zeit, ihre Steuererklärung abzugeben.  

Wer nicht verpflichtet ist, eine Erklärung einzureichen, sondern es freiwillig tut, weil er mit einer Steuererstattung rechnet, hat sogar vier Jahre Zeit, die entsprechende Erklärung abzugeben.

Unternehmen wird eine gesonderte Verspätungszulage berechnet, wenn sie die Steueranmeldungen unpünktlich einreichen. Darin hat der Unternehmer seine Steuern selbst zu berechnen, zum Beispiel die Umsatz-, Lohn- oder Kapitalertragssteuer.

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Nichtarbeitnehmer sind verpflichtet, Steuererklärungen einzureichen, sofern ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten oder ein Verlustvortrag vorhanden ist. Demgegenüber sind Arbeitnehmer nur unter bestimmten Bedingungen verpflichtet, dem Finanzamt ihre Einkünfte zu erklären.  

Das ist beispielsweise der Fall, wenn soziale Leistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld) über 410 Euro bezogen wurden. Wer steuerpflichtig ist und gar keine Steuererklärung ausfüllt, muss ebenfalls mit empfindlichen Verspätungszuschlägen rechnen.

Fazit – der frühe Vogel fängt den Wurm

Gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlages kann Einspruch erhoben werden, aber besser ist es, sich rechtzeitig über steuerliche Regelungen zu informieren oder Fachleute mit der Bearbeitung der Steuerunterlagen zu beauftragen. Wer länger krank ist beziehungsweise noch nicht alle Belege vorlegen kann, sollte einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Geld-Magazin.de, 09.08.2011


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