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Geld - Änderungen zum 1. Juli 2009

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Rubrik: Aktuell

 

Am 1. Juli treten einige Änderungen in Kraft, die Auswirkungen auf Ihr Geld haben. Hier die Übersicht:

Einlagensicherung

Ab 1. Juli sichert die gesetzliche Einlagensicherung in Deutschland Einlagen bis zu 50.000 Euro je Privatkunde ab. Dabei gilt diese Entschädigungseinrichtung nur für deutsche Banken und ausländische Banken mit einer vollen deutschen Banklizenz. Bisher waren nur 20.000 Euro gesichert, und der Kunde hatte einen Selbstbehalt von 10 % - dieser fällt jetzt auch weg.
Ab 2011 soll dann die Haftungsgrenze 100.000 Euro betragen.

Und auch neu: Es soll schneller gezahlt werden - bisher waren es bis zu 3 Monate, jetzt muss innerhalb von 30 Tagen überwiesen werden.
Sämtliche inländischen Kreditinstitute, die Geld von Privatanlegern annehmen, müssen generell Mitglied einer gesetzlichen Entschädigungseinrichtung sein. Die meisten Banken verfügen über zusätzliche, freiwillige Sicherungssysteme.

Gesetzliche Kranken­versicherung

Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung sinkt von 15,5 % auf 14,9 %. Davon profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer, denn beide zahlen je die Hälfte des Beitrags (also statt 7,3 % künftig 7 % glatt). Der zusätzlichen Eigentanteil von 0,9 % bleibt erhalten.

Handy-Kosten im Ausland

Ab 1. Juli 2009 gelten folgende Preisobergrenzen innerhalb der EU: Abgehende Gespräche maximal 51 Cent pro Minute, ankommende Gespräche 23 Cent, SMS maximal 13 Cent (alle Preise inklusive MWST).
Achtung: Wer ab dem 1. Juli per Handy in Deutschland den Notruf nutzen will (Polizei oder Feuerwehr), muss eine funktionierende SIM-Karte im Telefon haben. Bisher war das bei Notrufen nicht nötig.

Eingangs­steuersatz sinkt

Der Eingangssteuersatz sinkt von 15 % auf 14 %. Und der Grundfreibetrag pro Kopf, also das jährli­che steuerfreie Einkommen, steigt rückwirkend zum 1. Januar 2009 um 170 auf 7.834 Euro.

Beispiel: Bei einem Jahreseinkommen von 10 000 Euro müssen 51 Euro weniger Steuern gezahlt werden. Eine Familie (2 Kinder) braucht bis zu einem Jahreseinkommen von 15.330 Euro keine Einkommenssteuer zu zahlen.

Kfz-Steuer

Für Neuzulassungen ab 1. Juli gilt die Besteuerung sowohl nach Hubraum als auch nach CO2-Ausstoß. Die Berechnungsformel lautet:

Sockelbetrag, bezogen auf den Hubraum
- für Benziner 2 Euro je angefangene 100 Kubikzentimeter (ccm) Hubraum
- für Diesel mit Partikelfilter 9,50 Euro / angefangene 100 ccm
- für Diesel ohne Partikelfilter 10,70 Euro / angefangene 100 ccm

plus ein CO2-Ausstoß-abhängiger Betrag
- 120 Gramm CO2-Ausstoß / km sind "frei"
- für jedes 1 Gramm darüber je 2 Euro.

Im Kfz-Steuerrechner können Sie berechnen, wieviel Steuer Sie nach der Neuregelung für Ihren Wagen zahlen müßten. Für bereits zugelassene Wagen ändert sich allerdings nichts. Beim Kauf eines neuen Wagens kann es sich aber lohnen, auch die Steuer einzubeziehen - Kleinwagen liegen meist günstig.

 

Rente

Die Renten steigen, im Westen um 2,41 % und im Osten um 3,38 %.
Das bedeutet für die Durchschnittsrente West, Männer plus 23 Euro auf 990 Euro und Frauen plus 11 auf 479 Euro. Die Durchschnittsrente Ost, Männer erhöht sich um 35 auf 1.078 Euro, und Frauen um 22 auf 691 Euro.


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