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Heiraten mit Ehevertrag

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Rubrik: Aktuell, Trends

 

Eheverträge bezwecken die Regelung "güterrechtlicher Verhältnisse durch Vertrag". Sie können in unterschiedlichen zeitlichen Phasen geschlossen werden. Eheverträge, die vor oder zu Beginn der Ehe geschlossen werden, haben einen vorsorgenden Charakter. Dann gibt es Eheverträge, die in einer ehelichen Krisensituation entstehen und solche, die im Hinblick auf eine bevorstehende Scheidung geschlossen werden und eine Scheidungsfolgenvereinbarung darstellen.

Heiraten mit Ehevertrag © johannesspreter - Fotolia.com

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Vorsorgende Eheverträge sollten von jungen Paaren keinesfalls als Ausdruck von Missachtung des anderen Partners verstanden werden. Sie bilden, vor allem wenn ein Partner Vermögen mit in die Ehe einbringt, eine stabile Grundlage des ehelichen Zusammenlebens und schaffen gegenseitiges Vertrauen. Spekulative Absichten eines Partners werden von vornherein vermieden, während der jeweils andere Partner auf die ehrenwerten Absichten des anderen vertrauen kann.

Besondere Situationen, in denen solche Eheverträge zum Tragen kommen, liegen vor, wenn ein Ehepartner wesentlich älter ist, Kinder und Vermögen hat und seine Familie aus einer vorhergehenden Ehe nicht in familien- oder erbrechtliche Auseinandersetzungen hineintreiben möchte. Auch dann, wenn ein Ehepartner selbständig ist und ein Unternehmen in die Ehe einbringt, ist ein Ehevertrag eigentlich zwingend. Kommt es zu einer Scheidung, kann ohne Ehevertrag der Bestand des Unternehmens gefährdet sein.  

Inhalte eines Ehevertrags

In einem Ehevertrag kann mit Ausnahme des Sorgerechts für gemeinsame Kinder faktisch alles geregelt werden, was in der Ehe wichtig ist, also Kindesunterhalt, Getrenntleben- und nachehelicher Unterhalt, Versorgungsausgleich, Hausrat, Ehewohnung, Zugewinnausgleich sowie die Kosten einer eventuellen Scheidung. Bei der Abfassung solcher Verträge sind die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehepartner einzubeziehen. Die Sach- und Rechtslage ist regelmäßig komplex, so dass die Parteien ohne anwaltlichen oder notariellen Rat nicht auskommen werden.

Soweit ein Ehepartner dem anderen Partner einen Ehevertrag vorlegt, sollte dieser den Vertrag keinesfalls ohne eigene anwaltliche Beratung akzeptieren. Die sich daraus unter Umständen ergebenden Nachteile können später kaum mehr korrigiert werden. Die Gebühren für die anwaltliche Beratung richten sich nach dem Gegenstandswert des vorhandenen Vermögens.

In einem Ehevertrag werden meist auch erbrechtliche Fragen aufgegriffen. Oft setzen sich Eheleute gegenseitig als Erben und Kinder als Nacherben ein. Eheverträge, die güterrechtliche Fragen oder den Versorgungsausgleich regeln, müssen notariell beurkundet werden. Die Eheleute können sich hier vorab anwaltlich beraten und Formulierungsvorschläge erarbeiten lassen, die der Notar dann beurkundet.  

Geld-Magazin.de, 22.06.2011


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