Sie befinden sich hier: Home > Finanzen > Aktuell
Finanzen > Aktuell

Kindergeldanspruch bei getrennt lebenden Eltern

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 5.0 von 5. - 1 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Aktuell

 

Anspruch auf Auszahlung des Kindergeldes hat bei getrennt lebenden Eltern derjenige Elternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt. Dabei betont der Bundesfinanzhof in seinem Urteil (BFH Az. III R 2/07 vom 25. Juni 2009), dass dies unabhängig vom Sorgerecht zu sehen ist.

Im verhandelten Fall war die 15jährige Tochter aus dem Haushalt der – sorgeberechtigten – Mutter in den Haushalt des geschiedenen Vaters gezogen. Nach drei Monaten kehrte sie zurück.

Der BFH bestätigte das Verhalten der Familienkasse, für diesen Zeitraum kein Kindergeld an die Mutter zu zahlen, da das Kind nicht in deren Haushalt lebte. Entscheidend ist, dass das Kind im Sinne des §64 Abs. 2 Satz 1 EstG in den Haushalt des Vaters aufgenommen wurde, und die Rückkehr in den Haushalt des sorgeberechtigten Elternteils nicht von vornherein feststand.

Geld-Magazin.de, 13.10.2009


Anmeldung zum Geld-Magazin.de-Newsletter

E-Mail:


HTML E-Mails?