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Kreditinstitut verkauft - was bedeutet das für die Kunden?

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Rubrik: Aktuell

 

Anfang September wurde die Quelle Bausparkasse verkauft. Die Zusicherung: Die Bausparverträge bestehen weiter, auch die Darlehensansprüche. Wie ist das eigentlich generell, wenn "meine" Bank, "meine" Bausparkasse verkauft wird? Wie ist man als Kunde betroffen?

Häufig ändert sich zuerst die Optik; Logo und Farben des neuen Besitzers bestimmen das Bild. Es sei denn, die übernehmende Bank möchte bewußt die Marke und ihren Marktauftritt beibehalten, um sich verschiedene Standbeine zu verschaffen (Beispiel "Mutter" Deutsche Bank mit "Discounttochter" norisbank).

Im nächsten Schritt werden die technischen Systeme angeglichen. Meist erhalten die Kunden dann neue Kontonummern, ggf. auch eine neue Bankleitzahl. Dies kommt darauf an, inwieweit die gekaufte Bank eigenständig auftreten soll. Die Kunden erhalten rechtzeitig von ihrer Bank die Information über neue Nummern, meist auch mit Vordrucken, um – vor allem beim Girokonto wichtig – alle Zahlungsverkehrs-Kontakte (Abbuchungsaufträge, Lastschriften, Daueraufträge usw.) zu informieren.

Bei neuer Kontonummer und neuer Bankleitzahl werden neue ec- und Kundenkarten ausgestellt; ebenso werden Kreditkarten ausgetauscht.

Vertragliche Regelungen bestehen weiter

Meist werden nach einer Übergangszeit auch ausschließlich die Produkte der neuen "Mutter" angeboten, natürlich zu deren Konditionen. Dies kann für den Kunden teils bessere, teils schlechtere Zinsen und Gebühren bedeuten. Ein Anrecht auf das bisherige Angebot hat der Kunde jedenfalls nicht; dies gilt für Neuabschlüsse.

Bestehende Verträge mit Zinsfestschreibung (Festgeld, Bausparverträge, Baufinanzierung z.B.) müssen zu den bisherigen Konditionen weitergeführt werden, bis sie abgelaufen sind.
Ausnahme: In den Verträgen wurde explizit ein Sonderkündigungsrecht des Kreditinstitutes bei Eigentümerwechsel vereinbart. Dann muss den Kunden aber auch ein neues Angebot unterbreitet werden, dass der Kunde an- oder ablehnen kann.

Sonderfall Fonds

Auch das Wertpapier- und Fondsangebot ändert sich: Es werden in der Regel nur noch die Produkte des neuen Besitzers angeboten. Beziehungsweise wenn beide Banken jeweils eine Fondsgesellschaften hatten, wird in der Regel nur eine Gesellschaft weitergeführt (Beispiel Cominvest der Commerzbank, die von der Allianz Global Investors übernommen wurde). Meist gibt es dann zwei Fonds mit identischer Ausrichtung / Anlageschwerpunkt, sodass einer – in der Regel der "übernommene - entweder geschlossen oder mit einem anderen zusammengelegt wird.
Auflösungen müssen mindestens 6 Monate vorher angekündigt werden; es sollte ein kostenloser Umtausch in andere Fonds angeboten werden. Innerhalb der Frist kann der Kunde sich auszahlen lassen, oder wechseln. Steuerrechtlich besteht ein Unterschied zwischen Auflösung & Wechsel in einen anderen Fonds (= steuerlich ein Verkauf & Kauf, d.h. Abgeltungssteuer fällt an) und Fusion zweier Fonds (= keine Änderung des Steuerstatus).

Geld-Magazin.de, 08.09.2009 


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