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Rentner: Einnahmen verschweigen kann teuer werden

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Rubrik: Aktuell

 

Seit 2005 müssen fast alle Rentner eine Einkommensteuererklärung abgeben. Wenn die Summe der Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug, wie beispielsweise Renten-Kapital- oder Mieteinkünfte über dem Grundfreibetrag, liegt, muss grundsätzlich eine Steuererklärung abgegeben werden.

Rentner: Einnahmen verschweigen kann teuer werden © istock.com

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Bis 2004 sind die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Ertragsanteil besteuert worden. Dabei bleibt die Höhe des Ertragsanteils konstant für die gesamte Rentendauer. Rechtsvorschrift hierzu war § 22 Nr.1 des Einkommensteuergesetzes (ESTG) 2004.

Seit 2005 werden Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit dem Besteuerungsanteil nach § 22 Nr.1 ESTG 2005 versteuert. Das gilt auch für vorgezogenen Altersrenten, Witwenrenten, Waisenrenten und Erwerbsminderungsrenten.

Für alle Neu- Rentner gilt ab 2005 die Besteuerung von 50 Prozent des Rentenbeitrages. In den Jahren 2006 bis 2020 erhöht sich der Besteuerungsanteil um je zwei Prozentpunkte pro Jahr. In den Jahren 2021 bis 2040 erhöht sich der Anteil um jährlich ein Prozent. Damit müssen alle Rentner, die ab 2040 in Rente gehen werden, ihre Renten in voller Höhe versteuern.  

Pflicht: Alles melden!

Alle Rententräger müssen sämtliche Rentenbezüge der Finanzverwaltung melden. Verschweigt der steuerpflichtige Renteneinnahmen, droht sogar eine Strafanzeige wegen Steuerhinterziehung. Dabei kann die Finanzverwaltung bei Steuerverkürzung die Steuer bis zu zehn Jahre rückwirkend zuzüglich entgangener Zinsen verlangen.

Falls der Grundfreibetrag überschritten ist, muss sich nicht zwangsläufig eine Steuerschuld ergeben. Durch Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und einbehaltener Kapitalertragsteuer kann eine mögliche Steuerschuld gemindert werden.

Wer nicht allein zurecht kommt, sollte sich an eine der zahlreichen Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfevereine wenden. Die Mitarbeiter sind hierbei kompetente Ansprechpartner und können im Rahmen der Mitgliedschaft wertvolle Tipps geben. Sie geben auch Auskunft, welche Unterlagen mitzubringen sind.

Geld-Magazin.de, 28.07.2011


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