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Riester-Bausparen, Riester-Fondssparen – die Qual der Wahl

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Rubrik: Aktuell

 

Die staatlich geförderte Riester-Rente gibt es seit einigen Jahren. Neu ab 1.1.2009 ist die Einbeziehung von Wohneigentum, also die Ausdehnung von „Riester“ auf Bausparverträge und Immobiliendarlehen. Anlass für Geld-Magazin.de, einmal die verschiedenen Formen und Angebote zu vergleichen.

Foto: djd

Denn: „Das richtige Riester-Produkt zu finden, ist selbst für Gutinformierte schwierig. Für Vorsorgewillige, die sich nur flüchtig mit dem Thema beschäftigt haben, ist es fast schon ein Glücksspiel.“ (FINANZtest 08/2008)

Riester-Versicherungen

Es gibt zwei Ausprägungen. Zum einen die klassische Rentenversicherung, bei der das angesammelte Kapital normal verzinst wird (garantierte Mindestverzinsung ist zur Zeit 2,25 % auf den Sparanteil), zum anderen die Variante, in der ein Teil der Beiträge in Fonds fließt. Letztere soll zwar höhere Renditechancen bieten – wen das interessiert, kann aber auch gleich in einen Riester-Fondssparplan einzahlen.

Eine Riester-Versicherung sollte man nur dann wählen, wenn man weiß, die lange Vertragslaufzeit (bis 30 Jahre) auf jeden Fall durchhalten zu können. Denn bekanntlich ist gerade bei einer Versicherung ein frühzeitiger Aus- oder Umstieg teuer. Und wegen der hohen Anfangkosten ist ein solches Angebot eher etwas für jüngere Leute, denn nach der langen Laufzeit, mit der hohen staatlichen Förderung, ist es dann doch eine gute Rendite.

Die Experten von Moneyworld haben Mitte Juli einen Vergleich (PDF) für einen 35-jährigen Mann mit zwei förderungsfähigen Kindern erstellt.

 

Riester-Fondssparen

Auch hier gilt: eher für junge Leute geeignet, damit die Laufzeit möglichst lange ist, und Schwankungen an der Börse ausgesessen werden können. Sie bieten die besten Renditechancen. Der Erhalt der Sparbeiträge ist nur bei Durchhalten bis zum Ende der Sparphase garantiert; wenn man zwischenzeitlich aussteigt, können Kursverluste negative Ergebnisse bringen.

Riester-Banksparpläne

Dieses Angebot ist für die ganz Sicherheitsbewußten und für eher ältere Sparer ab 50 Jahre, bei denen keine Vertragslaufzeit 30 Jahre mehr in Frage kommt. Der Vorteil: sehr geringe Nebenkosten, und sehr flexibel. Die monatlichen Einzahlungen plus staatliche Zulagen fließen vollständig in einem Sparvertrag mit festgelegter Verzinsung. Diese variiert mit der allgemeinen Zinsentwicklung. Auch können die Einzahlungen später für einen Imobilienerwerb genutzt werden. Leider gibt es wenig Banken, die Riester-Sparpläne anbieten. Vielleicht ändert sich das ab den nächsten Monaten, wenn damit auch Wohneigentum stärker einbezogen werden kann.

Riester-Bausparen und Riester-Baufinanzierungen

Noch hat keine Bausparkasse einen riesterfähigen Vertrag im Angebot, angekündigt haben es aber alle großen Bausparkassen noch für diesen Herbst.

Gefördert werden Hypothekendarlehen (Baufinanzierungen), Bausparverträge und Kombikredite aus einem Bausparvertrag und einem tilgungsfreien Darlehen („Konstantmodelle“). Letztere werden allerdings nur dann gefördert, wenn die Bausparkasse den Effektivzins für die gesamte Finanzierung angibt, und nicht nur für die zwei Vertragsbestandteile getrennt (diese sind niedriger, deshalb wird bei einigen Bausparkassen leider immer noch nicht der Gesamteffektivzins angegeben).

Die Tilgungsleistungen für ein Immobiliendarlehen werden also künftig genauso gefördert, wie die Sparbeiträge in einen Riester-Sparvertrag. Voraussetzung ist, dass es sich um selbst genutztes Immobilieneigentum handelt, es der Hauptwohnsitz / „Lebensmittelpunkt“ ist und die Immobilie in Deutschland liegt. Wenn die Immobilie verkauft oder vermietet wird, müssen die geförderten Beiträge nachversteuert werden. Ausnahmen: innerhalb von 4 Jahren wird eine neue Immobilie gekauft (anerkannt wird auch der Kauf eines lebenslangen Wohnrechtes in einem Senioren- oder Pflegeheim), die geföderten Beiträge werden innerhalb 1 Jahres auf einem herkömmlichen Riester-Vertrag ein, oder der Umzug erfolgt aus beruflichen Gründen, und die Immobilie wird nur befristet vermietet (maximal bis zum 67. Lebensjahr, dann muss wieder wingezogen werden):

Wichtig: die Entnahme aus dem Riester-Vertrag ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit Bau oder Kauf eines Eigenheims erlaubt, also nicht zur Ablösung einer seit Jahren bestehenden Baufinanzierung, oder zu Renovierungszwecken.

Bei Rentenbeginn kann aber das Vermögen aus einem Riester-Vertrag egal welcher Art in voller Höhe zur Tilgung von Restschulden eines Immobiliendarlehens eingesetzt werden.

Schwierig wird es, weil die Besteuerung der Riester-Förderung nachgelagert ist: Beiträge sind steuerfrei, die Auszahlungen im Alter sind voll zu versteuern. Bei Wohneigentum gibt es keine Auszahlung. Deshalb wurde ein „Wohnförderkonto“ ausgedacht, auf dem fiktiv alle geförderten Beträge gebucht, und mit 2 % p.a. verzinst werden. Ab Rentenbeginn muss der Immobilienbesitzer dann den erreichten „Kontostand“ entweder in gleichbleibenden Raten bis zum 85. Lebensjahr versteuern, oder einmalig in einem Betrag zu Beginn – dann allerdings werden vorher 30 % vom „Kontostand“ abgezogen, quasi als „Abzinseffekt“.

Auch bei den Baufinanzierungen gibt es Stand heute noch kein „Riester-Hypothekendarlehen“. Die Produktgestaltung ist eher schwierig, denn das Thema „Zulagen / Förderungen verbuchen“ konterkariert mit den bisher gängigen Tilgungsvereinbarungen.

Man darf gespannt sein, wann die ersten zertifizierten Riester-Bausparverträge und Riester-Baufinanzierungen angeboten werden. Bis dahin gilt weiterhin: abwarten, nicht übereilt einen Bausparvertrag abschließen, denn er kann nicht nachträglich in einen Riester-Bausparvertrag umgewandelt werden.

 

Riester-Rente im Überblick

Anspruch haben alle sozialversicherten Arbeitnehmer, gemeldete Arbeitslose, pflichtversicherte Selbstständige, Beamte, Landwirte und Soldaten. Ebenso gehören Väte rund Mütter in Elternzeit und neuerdings auch Frührentner dazu. Ehepartner von Riester-Berechtigten können auch dann einen Vertrag abschließen, wenn sie kein eigenes Einkommen haben.
Hier noch ein Tipp für Selbstständige: Ihre Vorsorgeaufwendungen können Sie in der Regel nicht steuerlich geltend machen, müssen sie also komplett vom versteuerten Geld aus ihrem privaten Portemonnaie finanzieren. So können Sie die Rentenansprüche erhöhen - Voraussetzung: Sie haben einen gemeinsam veranlagten Ehepartner, der fest angestellt arbeitet und einen entsprechenden Altersvorsorge-Vertrag abgeschlossen hat – also „in die Riester-Rente einzahlt“, wie es der Volksmund sagt. In diesem Fall können Sie als selbstständiger Ehepartner in den Vertrag einsteigen. Ohne tatsächlich einen Cent an eigenen Beiträgen dazuzuzahlen, erhöht sich die Grundzulage (Zulage des Staates, die dem Altersvorsorgevertrag gutgeschrieben wird) für 2008 um 154 € (bisher: 114 €).

Höhe der Förderung: Seit Anfang 2008 gibt es mehr Geld bei der Riester-Rente. Die Grundzulage ist von 114 auf 154 € und die Kinderzulage von 138 auf 185 € für jedes kindergeldberechtigte Kind erhöht worden. Für Kinder, die ab dem 1.1.2008 zur Welt kommen, gibt es sogar eine Förderung von 300 € jährlich.
Zusätzlich gibt es über die Steuererklärung die Steuern auf den gesamten Beitrag inklusive Zulagen zurück – für 2008 können bis zu 2.100 Euro geltend gemacht werden. Dabei wird die erhaltene Zulage von der Steuerersparnis abgezogen.
Junge Leute (am 1.1. des Jahres des Vertragsabschlusses noch nicht 25 Jahre alt) erhalten bei Erstabschluss eines Riester-Vertrages einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.
Wichtig: um die Riester-Förderung zu erhalten, müssen Sie – natürlich – erst einmal einen Riester-Vertrag abschließen, und dann auch den Zulagenantrag stellen! Das passiert nicht automatisch.

Besteuerung: Die Rente aus dem Riester-Vertrag ist voll steuerpflichtig. Bei der Förderung von Eigenheimen sind die geförderten Beitrage zu versteuern, die rechnerisch auf dem sog. „Wohnförderkonto“ verbucht wurden.

Vererbung: Ansprüche aus der Riester-Rente können nur eingeschränkt vererbt werden. Bei Bank- und Fondssparplänen haben Erben Anspruch auf das Restguthaben, unter Abzug der Förderung. Bei Wohneigentum stand die sehr nette Formulierung "Zulagenschädliche Verwendung" im Gesetzesentwurf, wenn der Eigentümer stirbt, und die Immobilie vererbt wird. Hier muss dann die Förderung nach einem recht komplizierten Schlüssel zurückgezahlt werden.

 

Übrigens, laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales waren am Stichtag 31. März 2008 bereinigt 11,07 Millionen Personen über eine Riester-Police abgesichert.

Geld-Magazin.de, 11.08.2008


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