Steueränderungen 2011 – Überblick über die in Kraft tretenden Neuerungen
Mittlerweile sind die meisten Bundesbürger bereits an jährlich wirksam werdende Steueränderungen gewöhnt. Daher erscheint es wenig verwunderlich, dass zu Beginn des Jahres 2011 eine neue Steuersituation in Kraft treten soll.
Die ab dem Jahr 2011 eintretenden Steueränderungen
Bevor diese Änderungen umgesetzt werden können, müssen die hauptsächlichen Veränderungen in dem Jahressteuergesetz vom Bundesrat und Bundestag abgesegnet werden. Im folgenden wird auf die Steueränderungen für das Jahr 2011 ausführlich eingegangen.
Lohnsteuerkarte
Die bekannte „Lohnsteuerkarte 2010“ in der bisherigen Papierform soll über den Jahreswechsel hinweg bestehen bleiben und behält ebenfalls 2011 ihre Gültigkeit. Eine Umstellung soll jedoch ab 2012 erfolgen, wonach alle Steuerklassen und Freibeträge über den elektronischen Weg von Unternehmen oder sonstigen Arbeitgebern in Erfahrung gebracht werden können. Bislang ist jeder Arbeitnehmer eigenständig für die Einträge in der Lohnsteuerkarte 2010 verantwortlich und sollte aus diesem Grund sämtliche Daten überprüfen.
Arbeitnehmersparzulage
Die Arbeitnehmersparzulage kann in 2011 ausschließlich unter vorab festgelegten Einkommensgrenzen gewährt werden. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise mehr als 20.000 Euro innerhalb eines Jahres verdient, kann er diesen Vorteil nicht nutzen. Bei einem Betrag von über 17.900 Euro bei einem Bausparvertrag ist dieselbe Regelung vorgesehen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Zudem werden ab dem ersten Januar 2011 Einkünfte aus etwaigem Kapitalvermögen nicht mehr berücksichtigt. Dies trifft ebenfalls rückwirkend auf Beträge aus den Jahren 2009 und 2010 zu. Personen, welche ein Fahrzeug mit einem bestimmten Verlust verkauften, können diese Beträge ab 2011 nicht mehr bei Spekulationsgeschäften geltend machen und von der Steuer absetzen. Bei anderen Gegenständen des täglichen Gebrauchs trifft diese Regelung ebenfalls zu.
Meldepflichten
Ein weiterer Punkt beinhaltet die Erweiterung der Meldepflichten von Banken bei Wertpapiergeschäften an die entsprechenden Finanzbehörden. Die hierfür nötigen Schritte erfolgen über die Steuer-Identifikationsnummer.
Luftverkehrssteuer
Eine grundsätzliche Änderung betrifft den Flugverkehr. Ab Januar 2011 wird eine Luftverkehrsteuer fällig, welche bei Abflügen von deutschen Flughäfen aufgebracht werden muss. Die Berechnung des Betrages variiert in Abhängigkeit der Flugstrecke zwischen 8,25 Euro und 45 Euro.
Tipp: Hier geht es zur elektronischen Lohnsteuererklärung.
Geld-Magazin.de, 03.12.2010