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Tipps für die Steuererklärung 2008

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Rubrik: Aktuell

 

Die Steuererklärung steht an. Vieles weiss man ja, aber zwei wichtige Punkte sollten noch einmal klargestellt werden. Wie war das mit der Absetzbarkeit von Handwerkerrechnungen? Und bis zu welchem Betrag sind Versicherung ansetzbar?

Handwerkerrechnungen

Für das Jahr 2008 können maximal 3.000 Euro steuerlich abgesetzt werden, erst ab 1.1.2009 sind es maximal 6.000 Euro für Handwerkerrechnungen im eigenen Haushalt. 20 % davon sind die Steuerermäßigung. Also für 2008 bis zu 600 Euro, ab 2009 können bis zu 1.200 Euro Steuern pro Jahr gespart werden.

Dabei ist nur die reine Dienstleistung des Handwerkers absetzbar, nicht Materialkosten. Achten Sie bei der Rechnung darauf, dass erkennbar getrennt ist, welcher Betrag für Material und welcher für die Dienstleistung (dazu zählen u.a. auch die Fahrtkosten) anfiel.

Wichtig: Die Rechnung muss per Überweisung gezahlt werden, nicht bar - der Fiskus erkennt nur Bankbelege an.

Vorsorgeaufwendungen sind absetzbar 

Faustregel: Versicherungen können dann abgesetzt werden, wenn sie der eigenen Absicherung dienen.

Seit 2005 gelten folgende Vorgaben:

Altersvorsorgeaufwendungen (gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungseinrichtungen und die landwirtschaftliche Kasse, Rürup Rente) sind absetzbar. Ausgenommen sind die Beiträge zur Riester Rente, da diese in der Steuererklärung gesondert abgerechnet werden.

Andere Vorsorgeaufwendungen (u.a. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Risikolebensversicherung, Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung) können von Angestellten, Rentnern und Beamten angesetzt werden. Hier können bis zu 1.500 Euro abgezogen werden. Allerdings ist dies meist schon mit den Beiträgen zur Krankenversicherung erreicht.
Selbstständige, die ihre Beiträge zur Krankenversicherung alleine bezahlen müssen, können bis zu 2.400 Euro abziehen.

Tipp: Wenn man nicht genau weiss, ob und was man eintragen sollte - am besten alle Vorsorgebeiträge mit Einzelauflistung in die Steuererklärung eintragen (Belege nicht vergessen!). Und nicht bei der Grenze 1.500 Euro aufhören. Das Finanzamt prüft automatisch, was anrechenbar ist.

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