Was macht eigentlich ein Personalrat?

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Was in der freien Wirtschaft der Betriebsrat ist, ist in allen Einrichtungen des öffentlichen Dienstes der Personalrat, auch wenn es sicherlich kleine Unterschiede zwischen beiden Einrichtungen gibt. Sämtliche öffentlichen Einrichtungen sind dazu verpflichtet, einen Personalrat zu wählen, der die Interessen aller Kollegen vertritt und sich für ihre Belange einsetzt.

Im Fokus des Handelns eines Personalrats liegt immer die Schaffung eines möglichst friedlichen und ausgeglichenen Verhältnisses, zwischen den Beschäftigten und der Leitung der Dienststelle. Doch welche Aufgaben fallen dem Personalrat zu und was gilt es in diesem Zusammenhang zu beachten?

 

Was genau ist ein Personalrat?

Ein Personalrat setzt sich aus den gewählten Vertretern der Beschäftigten zusammen. Grundsätzlich kann sich jeder volljährige Beschäftigte, der länger als sechs Monate in der jeweiligen Dienststelle arbeitet, für die Wahl aufstellen lassen. Alle Beschäftigten sind dazu berechtigt, ihre Stimme bei der geheim stattfindenden Wahl abzugeben. Die Anzahl der Personalratsmitglieder richtet sich immer nach der Größe der jeweiligen Dienststelle:

 

– bei 5 bis 15 wahlberechtigten Beschäftigten nimmt nur eine Person die Aufgaben des Personalrats war.

– bei 16 bis 60 Beschäftigten besteht der Personalrat aus drei Mitgliedern

– bei 61 bis 150 Beschäftigten aus fünf Mitgliedern

– bei mehr als 150 Beschäftigen aus sieben Mitgliedern

 

Die Arbeit als Personalratsmitglied hat Priorität vor der eigentlichen Arbeit. Sollte ein Mitglied nicht vollständig von der Arbeit freigestellt werden, besteht ein Anspruch auf Arbeitsbefreiung. Die Arbeit des Personalrats erfolgt eigenverantwortlich und ist keiner Aufsicht unterstellt. Gegenüber der Leitung der Dienststelle tritt der Personalrat stets geschlossen auf, sollte ein Personalratsmitglied ausfallen, springt ein Ersatzmitglied ein. Ersatzmitglieder sind immer all diejenigen, die ebenfalls für die Wahl kandidiert haben und mindestens eine Stimme erhalten haben. In welcher Reihenfolge die Ersatzmitglieder einspringen, wird im Vorfeld vom Wahlvorstand festgelegt.

 

 

Allgemeine Aufgaben des Personalrats

Die Aufgaben des Personalrats sind im jeweiligen Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) der einzelnen Länder geregelt. Ganz allgemein handelt es sich dabei vornehmlich um die Überwachung der Rechten und Pflichten innerhalb einer öffentlichen Einrichtung. Um dies auch umsetzen zu können, ist es wichtig, dass der Personalrat stets ein offenes Ohr für die Belange der Beschäftigten hat und Kritik oder gar Beschwerden an die Leitung der Dienststelle weitergibt. Neben den Regelungen des LPVG muss der Personalrat auch sämtliche relevanten Arbeitsrichtlinien, Maßnahmen und Schutzvorschriften kennen, um deren Einhaltung auch gewährleisten zu können. Unabhängig vom jeweiligen Bundesland zählen hauptsächlich folgende Aufgaben in den Tätigkeitsbereich eines Personalrats:

 

– Überwachung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten und Schutzvorschriften (insbesondere Unfallverhütung und Arbeitsschutz)

– Entgegennahme von Beschwerden und Anregungen der Kollegen

– Mitwirkung bei der Eingliederung und Förderung von schwerbehinderten Menschen, ausländischen Kollegen

– Unterstützung der Jugend- und Auszubildendenförderung

– Gleichstellung von Frau und Mann

– Eigenständige Durchführung von Personalversammlungen

– Regelmäßige Absprachen mit dem jeweiligen Dienststellenleiter

– In einigen Bundesländern kann der Personalrat auch bei Vorstellungsgesprächen anwesend sein, um sie Interessen der Kollegen zu vertreten

 

Welche Rechte und Pflichten hat ein Personalrat?

Personalratsmitglieder genießen zunächst einmal besondere Schutzrechte, die verhindern sollen, dass sich die Dienststelle einfach eines unliebsamen Personalratsmitglieds entledigen kann. So kann ein Personalratsmitglied nicht versetzt oder abgeordnet werden, nicht einmal eine außerordentliche Kündigung lässt sich ohne die Zustimmung der restlichen Personalratsmitglieder aussprechen. Eine ordentliche Kündigung ist ebenfalls nicht möglich, dieser Schutz besteht sogar noch ein Jahr nach der Amtszeit im Personalrat. Ausnahmen bilden hier natürlich grobe Verstöße des Personalratsmitglieds, welche ein weiteres Beschäftigungsverhältnis ausschließen.

 

Weiterhin müssen Personalratsmitglieder absolute Schweigepflicht einhalten über Dinge, die während den Personalratssitzungen zur Sprache kommen. Es ist durchaus sinnvoll als Personalratsmitglied an Schulungen oder Seminaren teilzunehmen, um mehr Kompetenzen zu erwerben und sich so besser und konstruktiver für die Kollegen einzusetzen. Um an Veranstaltungen teilzunehmen, die Grundlagen in der Personalratsarbeit vermitteln, können Personalratsmitglieder von der regulären Arbeit befreit werden. Handelt es sich hingegen um Seminare, die Spezialkenntnisse vermitteln, muss das jeweilige Thema der Veranstaltung in der Dienststelle gerade aktuell sein, um freigestellt zu werden.

 

Unter folgendem Link finden sich weiterführende Informationen und Details über verschiedene Personalrat Seminare.

 

Fazit

Der Personalrat ist ein sehr wichtiges Instrument, welches den reibungslosen Ablauf in öffentlichen Einrichtungen sicherstellen soll. Neben einem guten Verhältnis zu den Beschäftigten muss der Personalrat vor allem wissen, welche Rechte und Pflichten er hat, um seine Arbeit zu verrichten. Neben dem Aneignen der allgemeinen Grundlagen der Personalratsarbeit kann es auch notwendig sein, sich intensiver mit rechtlichen Aspekten, gesetzlichen Vorgaben oder Verhandlungstechniken und Gesprächsführung zu beschäftigen. Personalratsmitglied zu sein ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die allerdings auch tatsächliche Arbeit mit sich bringt und großes Engagement erfordert.

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