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30.11. ist Stichtag für eine günstige Kfz-Versicherung

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30. November jeden Jahres ist "Kfz-Versicherungs-Stichtag". Denn die Kfz-Versicherung kann man "normal" immer nur einmal im Jahr kündigen: zum 31.12. des laufenden Jahres. Oder bei Beitragserhöhung!

Es gibt grosse Beitragsunterschiede, mehrere hundert Euro im Jahr. Denn Kfz-Versicherungen werden eigentlich fast ausschließlich über den Preis verkauft - ein Vergleich lohnt sich also.

Bei einer "normalen" Kündigung  muss das Kündigungsschreiben der bisherigen Kfz-Versicherungsgesellschaft bis spätestens 30.11. vorliegen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall, bei Fahrzeugwechsel oder Stilllegung / Abmeldung. Hier ergeben sich gute Chancen, mit einem Wechsel zu einem günstigen Anbieter viel Geld zu sparen.

Änderungen in der Einstufung

Wie bereits berichtet, gibt es 2009 wenig Umstufungen. Doch die betroffenen Autofahrer sollten sich bei Hochstufung auf jeden Fall umschauen, ob es nicht günstigere Anbieter gibt. Denn im ungünstigsten Fall sind es bis zu 250 Euro pro Jahr.

Die geänderten Typ- und Regionalklassen können für Neuverträge bereits ab 1. Oktober 2009 angewendet werden, bei laufenden Verträgen gelten die neuen Typklassen zu Beginn der nächsten Hauptfälligkeit, d.h. in der Regel erst ab 1. Januar 2010.

Die Auf- und Absteiger mit höchsten Typklassen-Veränderungen:

Kfz-Haftpflichtversicherung:

Besser:
- 3 Klassen Mazda DE (Mazda 2 1.4), 55 kW
- 3 Klassen Audi B8 (A5 2.7 TDI), 140 kW

Schlechter:
+ 3 Klassen Renault R (Clio 1.6), 82 kW
+ 3 Klassen Citroen (C1 1.4 HDI), 40 kW

Vollkaskoversicherung:

Besser:
- 3 Klassen Volvo B (V70 2.4 D), 136 kW
- 2 Klassen Skoda 1Z (OCTAVIA 2.0), 110 kW

Schlechter:
+ 6 Klassen Peugeot 4 (308 1.6), 88 kW
+ 5 Klassen Ford BA7 (Mondeo FLH 2.0), 107 kW
+ 4 Klassen Daihatsu M4 (Materia 1.3), 67 kW

Teilkaskoversicherung:

Besser:
- 3 Klassen Smart 452 (Smart Roadster 0.7), 60 kW
- 2 Klassen Toyota A2 (RAV4 1.8), 92 kW

Schlechter:
+ 3 Klassen VW 1K (GOLF V 1.4), 55 kW
+ 2 Klassen MB 211 (E 240), 130 kW

Beitragserhöhung

2008 wurden die Beitragserhöhungen (Haftpflicht oder Kasko) oft erst in den letzten Novembertagen versandt. Mal abwarten, wann es 2009 soweit ist. Die Beitragserhöhung kann durch eine Umstufung in der Typ- oder Regionalklasse, sowie durch Änderung der Vertragsbedingungen  begründet sein.

Sie haben dann das Recht, Ihre Versicherung innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens zu kündigen.

Wichtig: Dabei zählt der Posteingang, und nicht der Nachweis des Absendens. Um ganz sicherzugehen, wenn die Zeit knapp wird, sollte man die Kündigung per Einschreiben senden. Vor Kündigung sollte man sich natürlich eine neue, in der Regel günstigere Kfz-Versicherung suchen, und sich dort auch bereits die Zusage / Versicherungsbestätigung einholen. Beim rechtzeitigen Vergleich der verschiedenen Kfz-Versicherungsanbieter stellt sich nämlich oft heraus, dass man mehrere hundert Euro jährlich sparen könnte.

Tipps für die Auswahl des neuen Versicherers

Direkt- und Internetanbieter ohne eigenen Außendienst haben traditionell die günstigsten Angebote. So ist zum Beispiel die HUK24 in fast allen Vergleichen auf den vorderen Rängen zu finden. 

Beim Vergleich sollte man darauf achten, dass jeweils die gleichen Versicherungsmodalitäten inbegriffen sind. Also zum Beispiel, ob auch das Navigationssystem mitversichert ist (Experten empfehlen, hierfür einen Wert von maximal 3.000 Euro anzusetzen). Oder ob auch Schäden durch Marderbisse mit abgedeckt sind. 

Tipps für den Online-Kfz-Versicherungs-Vergleich

So erreichen Sie guten Versicherungsschutz bei möglichst niedrigem Beitrag:

  1. Bei der Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben) sind die Leistungen der Versicherungen fast identisch - hier können Sie nach der Beitragshöhe entscheiden.
  2. Bei der Kaskoversicherung dagegen unterscheiden sich die Leistungen stark - hier sollten Sie schauen, die für Sie relevanten Punkte abzudecken. Also z.B. Marderbiss-Schäden, wenn Ihr Auto in gefährdeten Regionen parkt. Oder sind eingebaute Phono-, Funk- und Telegeräte mitversichert – in welcher Höhe? Und werden bei gestohlenen Autoschlüsseln auch neue Türschlösser ersetzt?
  3. Vollkasko sollte bei Neuwagen (bis 3 Jahre) abgeschlossen werden; danach reicht Teilkasko. Bei Vollkasko ist übrigens gleichzeitig der Teilkaskoschutz enthalten. Damit ist das Auto dann auch gegen Unwetterschäden und Diebstahl abgedeckt.

Folgende Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe - es ist also sinnvoll, zum einen die Fragen der Versicherer in online-Vergleichen bzw. beim Antrag ausführlich zu beantworten, zum anderen zu prüfen, ob es auf Sie zutreffen könnte:

  • Beruf - Angestellte und Beamte werden besser eingestuft
  • Alter des Fahrers - Junge und Personen ab 70 Jahren zahlen oft mehr, da hier das Unfallrisiko höher eingeschätzt wird
  • wieviele Personen fahren das Auto? (je weniger, desto besser)
  • wo parkt es?
  • Fahrleistung pro Jahr (je geringer, desto besser)
  • Treibstoff - Benziner ist günstiger als Diesel
  • Wohnsituation - Immobilienbesitz wird positiv bewertet
  • gibt es (jüngere) Kinder in der Familie?

Geld-Magazin.de,  28.09.2009