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Erste Urteile pro "Lehman"-Kunden: Entschädigung

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Rubrik: Aktuell

 

Das Landgericht Hamburg hat am 23. Juni 2009 einem Kunden der Haspa (Hamburger Sparkasse) Schadenersatz für die erworbenen Lehman Brother Zertifikate zugesprochen (Az. 310 O 4/09). Die Haspa hat angekündigt, in Berufung zu gehen. Und auch in einem zweiten Fall entschied das LG (Az. 325 O 22/09) für die Kundin.

Die Urteile werden von Verbraucherschützern als wegweisend gesehen. Im Gegensatz zu den Richtern des Landgerichts Frankfurt, die in einem anderen Fall der Bank- und nicht der Kundenargumentation gefolgt waren, entschieden die Hamburger Richter aus zwei Gründen auf Schadenersatz:

  1. Der Kunde, ein 64jähriger Mann, der für rund 10.000 Euro von der Haspa Lehman Brother Zertifikate verkauft bekam, war nicht darüber informiert worden, dass keine deutsche Einlagensicherung für diese Geldanlage bestand.
  2. Die Haspa habe verschwiegen, dass sie ein "wirtschaftliches Eigeninteresse" am Absatz der Zertifikate hatte - denn diese stammten aus ihrem Eigenbestand. Es bestand nach dem Urteil der Richter für sie daher "ein besonderer Anreiz zur Empfehlung gerade dieses Produkts. Diese Interessenlage begründet in besonderer Weise eine Aufklärungspflicht".

Der Kunde konnte glaubhaft machen, dass er bei Kenntnis dieser beiden Sachverhalte niemals die Anlage getätigt hätte.

Die Richter setzten bei ihrem Urteil auch die Aufklärungspflicht der Bank voraus - sie müsse informieren, bzw. beweisen, dass der Kunde auch bei korrekter Aufklärung die Geldanlage getätigt hätte.

Und auch in einem neuen Fall hat sich eine Kundin gegen die Haspa durchgesetzt. Die Begründung war wieder die Nichtinformation der Haspa über die Handelsspanne, die sie an dem Zertifikats-Verkauf verdiente. "Damit war es der Kundin nicht möglich zu beurteilen, ob die Bank sie allein kundenorientiert oder auch mit Blick auf das eigene Umsatzinteresse beraten würde", argumentierte das Landgericht Hamburg am 1. Juli.

Da es sich jeweils um Landgerichts-Entscheidungen handelt, sind sie nicht automatisch für alle anderen Lehmann Zertifikats-Fälle von Privatkunden gültig. Allerdings empfehlen Verbraucherschützer und Anwälte, mit Verweis auf dieses Urteil ihre Bank / Sparkasse anzusprechen. 

Geld-Magazin.de, 1.7.2009


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