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„Mehr Geld zurück“ bei der Steuer 2012 – Wichtige Neuerungen und Tipps

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Steuererklärung 2013 © sashpictures - Fotolia.com

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Die Steuererklärung ist lästig – aber lohnenswert. Denn oft lassen sich damit gut und gerne bis zu 1.000 Euro zurückholen. Um möglichst viel zu profitieren, lohnt es sich, die wesentlichen Neuerungen für die Steuer 2012 und die wichtigsten Sparpotenziale zu kennen.

Alle Jahre wieder ist für viele Ende Mai der Stichtag für die Steuererklärung. Zwar hat man ein ganzes Jahr Zeit, diese in Ruhe vorzubereiten, doch meist wird sich so lange gedrückt, bis erst kurz vor Ende der Abgabefrist alle Informationen hektisch zusammen getragen werden. Um die Last-Minute-Steuervorbereitung zu erleichtern, hat das Finanzportal FinanceScout24 (www.financescout24.de) die wichtigen Neuerungen 2012 (aus dem Steuervereinfachungsgesetz 2011) sowie die wesentlichen Steuerspar-Faktoren kurz und übersichtlich zusammengefasst.      

Einige wesentliche Neuerungen, von denen der Steuerzahler profitieren kann:

 

Erleichterung für Eltern und Familien

Für Eltern gibt es in puncto Kinder einige interessante Änderungen. In diesem Zusammenhang wurde auch die „Anlage Kind“ insgesamt gekürzt und neu gestaltet.

•    Die Aufhebung des Unterschiedes zwischen privaten und erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten ab 2012 erleichtert den Kostenabzug enorm. Zwei Drittel der Aufwendungen bis zu maximal 4.000 Euro sind für Kinder zwischen 0-14 Jahren als Sonderausgabe abzugsfähig.  

•    Das Einkommen von erwachsenen Kindern, auch im Falle einer zweiten Ausbildung, ist nicht mehr relevant für die Höhe des Kindergeldes und wird deshalb auch nicht mehr geprüft. Abgefragt wird lediglich, ob es sich dabei um eine sogenannte „schädliche Erwerbstätigkeit“ handelt. Nicht schädliche Erwerbstätigkeiten sind Ausbildungsdienstverhältnisse, kurzfristige oder geringfügige Beschäftigungen oder eine Beschäftigung mit einem Wochenumfang von maximal 20 Stunden.

•    Vor diesem Hintergrund wird auch der Ausbildungsfreibetrag bis maximal 924 Euro für ein sich auswärtig in Ausbildung befindendes Kind nicht mehr um Einkünfte des erwachsenen Kindes gekürzt. Auch öffentliche Mittel wie z. B. BAföG-Leistungen wirken sich nicht mehr auf die abzugsfähige Höhe des Freibetrags aus.


Berufsausbildung auch als Sonderausgabe abzugsfähig

Aufwendungen für Berufsausbildung oder Bildung können als Sonderausgaben abgezogen werden, wenn sie nicht vorrangig als Werbungskosten berücksichtigt werden. Ab 2012 liegt hier der abzugsfähige Höchstbetrag bei 6.000 Euro. Dieser kann auch von beiden Ehepartnern in Anspruch genommen werden, wenn sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Dennoch empfiehlt es sich immer, den vorrangigen Werbungskostenabzug zu prüfen, denn  für diesen gilt keine Obergrenze und die Aufwendungen können zu einem rück- oder vortragbaren Verlust gemäß §10d EStG führen.

Pendlerpauschale oder Werbungskosten – was lohnt sich jetzt mehr?

Bislang konnte der Steuerzahler Tag für Tag entscheiden, ob er die Pendlerpauschale (0,30 Euro pro Entfernungskilometer) oder die tatsächlichen Kosten für öffentliche Verkehrsmittel als Werbungskosten geltend macht. Ab 2012 muss man für das gesamte Jahr eine Abzugsvariante festlegen, und sollte deshalb vorab versuchen einzuschätzen, welche Variante für den persönlichen Fall lohnenswerter ist.
 

Altersvorsorgeaufwendungen

Ab 2012 sind knapp zwei Drittel (74%) der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Basisrente abzugsfähig. Basisrenten werden später wie eine gesetzliche Rente mit einem steuerpflichtigen Anteil, abhängig vom Jahr des Rentenbeginns, besteuert.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen wie zum Beispiel Krankheitskosten lassen sich künftig besser abziehen, denn abgegoltene Kapitalerträge werden zur Ermittlung der zumutbaren Belastung bei außergewöhnlichen Belastungen nicht mehr fiktiv dem Gesamtbetrag der Einkünfte hinzugerechnet.
 

Die 4 klassischen Steuerspar-Faktoren, die man kennen sollte:

Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Dienstleistungen machen viel aus, wenn es um die Senkung der Steuerlast geht. Jede Ausgabe sollte dahingehend überprüft werden, ob sie in eine dieser Kategorien fällt. Zusammen genommen bieten sie meist das größte „Geld zurück“-Potenzial  bei der Steuererklärung. (http://blog.financescout24.de/2013/04/29/steuererklaerung-fuer-2012-einfach-geld-zurueck)

Werbungskosten (Berufliche Kosten)

Hierzu gehören die Ausgaben für den Weg zur Arbeit, für Dienstreisen, Bewerbungen, Arbeitsmittel und Weiterbildungen, aber auch fürs Arbeitszimmer oder den Gewerkschaftsbeitrag.

Sonderausgaben

Als Sonderausgaben auf jeden Fall absetzbar sind Spenden, Kirchensteuerzahlungen, Unterhaltszahlungen, Kosten des Erststudiums des Kindes und bestimmte Versicherungsbeiträge wie zum Beispiel Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Außergewöhnliche Belastungen

Dazu zählen Pauschbeträge für die Pflege von Angehörigen, Unterstützung von bedürftigen Angehörigen (auch für den Partner bei unverheirateten Paaren), Krankheitskosten, Brille und Zahnersatz, Scheidungskosten oder Bestattungskosten.

Dienstleistungen

Außerdem abzugsfähig sind Dienstleistungen, wie beispielsweise Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen im Haushalt.


Weitere Infos zum Steuervereinfachungsgesetzes von 2011 finden sich hier: www.bundestag.de/dokumente/analysen/2011/Steuervereinfachungsgesetz_2011korrektur.pdf

FinanceScout24 Experten-Tipp: Richtig von der Steuerrückzahlung profitieren
Wer regelmäßig seine Steuererklärung macht, kann gut und gerne mit bis zu 1.000 Euro Rückzahlung jährlich rechnen. Landet diese auf dem Girokonto, ist meist nach kurzer Zeit nichts mehr davon übrig. Um langfristig von dem Geldsegen zu profitieren, lohnt es sich, den Betrag regelmäßig anzulegen, zum Beispiel in Form eines Sparplans (http://www.financescout24.de/geldanlage.aspx). So hat man die Rückzahlung sinnvoll genutzt und kann sie sogar noch vermehren.     

 

24.05.2013

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