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Berufsunfähigkeitsversicherung: 1961 wichtig

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Rubrik: Versicherungen

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle berufstätigen Bürger gemeinsam mit der Unfallversicherung eine der wichtigsten freiwilligen finanziellen Absicherungen gegen Invaliditätsfolgen.

Der Versicherungsnehmer sichert sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung finanziell mit einer vereinbarten Rente ab, wenn er seinen Beruf nicht mehr ausführen kann.

 

Statistiken sagen, dass innerhalb des Berufslebens etwa jeder 4. Arbeitnehmer berufsunfähig wird.


Der Staat hat sich aus der Berufsunfähigkeitsabsicherung herausgezogen, indem er seine Zahlungen zur Versicherung ab 2001 wesentlich gekürzt hat. Wer heute im Arbeitsprozess steht und nach 1961 geboren wurde, erhält nur noch eine Minimalrente bei Erwerbsunfähigkeit. Andernfalls muss unabhängig von der Qualifikation jede Arbeit angenommen werden. Nur wer ärztlich bestätigt pro Tag weniger als 3 Stunden arbeiten kann, ist rentenberechtigt. Bei 3 bis 6 Stunden gibt es 50 % dieser Minimalrente. Überhaupt keine Absicherung gibt es für die ersten drei Berufsjahre.

Jeder Selbständige und Freiberufler ist selbst hier nicht eingebunden und kann sich nur selbst versichern.

Eine Private Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Verweisrecht zahlt die vereinbarte Rente, wenn der zuletzt ausgeführte und im Vertrag angegebene Beruf nicht mehr ausgeführt werden kann.


Die Höhe des Beitrages zur Versicherung richtet sich nach der vereinbarten Rente, dem Alter bei Vertragsabschluß, dem Unfallrisiko des Berufes und den Versicherungsbedingungen der Anbieter. Bei gleichen Ausgangswerten kann der Beitrag zwischen den Versicherern unterschiedlich hoch sein.
Ein Versicherungsvergleich möglichst vieler Anbieter von Berufsunfähigkeitsversicherungen ist sinnvoll und kann sehr einfach und unabhängig im Internet erfolgen.

Im Vergleich zu den möglichen finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit ist die Beitragshöhe eher gering.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann als selbständiger Vertrag, oder auch in Kombination mit einer anderen Versicherung (Lebensversicherung) abgeschlossen werden. Bei Kombiverträgen gilt es zu Beachten, dass beim Ablauf der Hauptversicherung auch die Berufsunfähigkeitsversicherung weg ist und der spätere Abschluss oft höhere Beiträge durch das Eintrittsalter zu Folge hat.


Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist sofort mit Eintritt in das Berufsleben ab zu schließen und kann beim Eintritt in das Rentenalter enden. Die vereinbarte Rente im Leistungsfall sollte so gewählt werden, dass der Lebensstandard in etwa gehalten werden kann.

 

Top-Anbieter sind laut FINANZtest 7/2009 die Aachen Münchner, HUK24, HUK Coburg.

 

Geld-Magazin.de, 23.08.2009