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Hund und Katz´ können teuer kommen!

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(djd/pt). Ob Katze, Hund oder Meerschweinchen: Auf diese Hausgenossen möchten viele Deutsche nicht verzichten. Weit über 20 Millionen Haustiere leben in Deutschland, in jedem dritten Haushalt gehört ein Tier zur Familie. Doch wer die Freude an ihnen ungetrübt genießen will, sollte sich gegen Schäden absichern, die die Tiere anrichten können. Hier hilft eine private Haftpflicht - auf die ohnehin niemand verzichten sollte - oder eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung.

Foto: djd/KarstadtQuelle Versicherungen

Kleintiere sind in der Haftpflicht mitversichert, Hunde und Pferde müssen separat versichert werden


Tritt oder beißt ein Tier oder löst es gar einen Verkehrsunfall aus, entstehen Schäden, die im Extremfall in die Millionen gehen. Die Kosten für Arzt, Krankenhaus, Pflege und Verdienstausfall sowie eventuelle Forderungen nach Rentenzahlungen oder Schmerzensgeld summieren sich schnell. Solche Schadensersatzforderungen können einen unversicherten Tierbesitzer in den Ruin treiben. Dabei nutzt es nichts, wenn den Tierhalter keine direkte Schuld trifft, zahlen muss er laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) trotzdem. Typisches Beispiel ist ein Hund, der sich losreißt, jemanden anspringt oder beißt. Ob Tierhalter eine zusätzliche Tierhaftpflichtversicherung brauchen oder ob die private Haftpflicht genügt, hängt von der Art des Haustiers ab. Markus Kasper vom Direktversicherer KarstadtQuelle Versicherungen: "Kleine Hausgenossen wie Vögel, Kaninchen sowie Goldhamster und Meerschweinchen sind in die private Haftpflichtversicherung 'ihrer' Familie eingeschlossen. Das gilt auch für Katzen. Hunde und Pferde benötigen dagegen eine eigene Versicherung, nämlich die Tierhalterhaftpflichtversicherung."

Geld-Magazin meint: ein guter Tipp, denn wie schon der Beitrag von "Max" gezeigt hat: es kann teuer werden, wenn der eigene Hund einen Jogger "nur so zum Spielen" anspringt und verletzt, oder sich in einen anderen Hund verbeißt.

Versicherung prüft Schadensfall

Im Schadensfall prüft die Versicherung zunächst, ob der Kunde, dem das Tier gehört, tatsächlich zahlen muss. Unberechtigte Ansprüche werden notfalls gerichtlich abgewehrt. Die Kosten hierfür trägt die Versicherung. Wenn der Versicherte tatsächlich schadensersatzpflichtig ist, zahlt die Versicherung in der Regel alle verursachten Personen- und Sachschäden im Rahmen der Deckungssumme.