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Nach den Flitterwochen: Versicherungs-Check machen

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Rubrik: Versicherungen

 

Im Wonnemonat Mai wird statistisch gesehen am häufigsten geheiratet. Spätestens nach den Flitterwochen sollte sich das junge Glück zusammensetzen, um die bestehenden Versicherungen zu analysieren - und viel Geld zu sparen!

Hier die Prüf- und Spartipps:

Lebensversicherung

Ehepaare sollten sich als Bezugsberechtigte gegenseitig benennen. Denn nur dann fließt das Geld im Todesfall schnell und in voller Höhe an den Partner. Wurde bisher keine Angabe gemacht, dann fällt die Auszahlung in den Nachlass - und wird unter allen Erben aufgeteilt. Ansonsten wurden in jungen (Vor-Ehe) Jahren oft Eltern oder Geschwister als Bezugsberechtigte genannt. Und jetzt soll ja der Ehepartner abgesichert sein ...

Privathaftpflichtversicherung

Hier reicht künftig ein Vertrag, als Familienpolice. In der Regel wird der ältere Vertrag fortgeführt, der Ehepartner wird ohne Aufpreis mitversichert, der jüngere Vertrag aufgehoben. Sie müssen aber natürlich ihre Versicherungsgesellschaft(en) informieren.
Tipp: Bei Eheleute sind Ansprüche untereinander ausgeschlossen, hier hilft auch das Fortführen zweier getrennter Verträge nicht.

Hausratversicherung

Wenn erst jetzt zusammengezogen wird, dann kommen zwei Hausstände und meist zwei Hausratversicherungen zusammen. Beide können getrennt fortgeführt werden (nicht vergessen: Neue Anschrift mitteilen); günstiger ist aber auch hier nur die Fortführung der älteren Police, mit angepaßtem Hausratwert. Auch hier gilt: Versicherungsgesellschaft(en) informieren, automatisch passiert es nicht.

Rechtschutzversicherung

Die Familien-Rechtschutzversicherung gilt in der Regel schon für den Kunden und seinen Ehegatten sowie unverheiratete Kinder (bis 25 Jahre, wenn sie noch in der Ausbildung sind). Haben Sie Einzelpolicen, so können Sie die Umstellung prüfen.

Sondertipp nichteheliche Gemeinschaften

Und für die, die schon vor oder statt der Eheschliessung zusammenwohnen: Die Tipps mit Hausrat, Haftpflicht gelten auch hier. Also zahlen Sie nicht weiter überflüssige Policen.

Bei der Lebensversicherung können Sie die steuerfreie Auszahlung an Ihren Partner nur dann erreichen, wenn Sie eine sog. Überkreuzabsicherung wählen. Damit Ihre Lebenspartnerin die Auszahlung steuerfrei erhält, muss der Vertrag von ihr abgeschlossen sein, und sie auch die Beiträge zahlen. Sie als Lebenspartner sind die versicherte Person. (Gilt natürlich auch umgekehrt!)

 

Und falls Sie sich bei der Gelegenheit gleich informieren möchten, ob Ihre Versicherungsgesellschaft zu den günstigen oder teuren Anbietern gehört: Hier können Sie für die wichtigsten Versicherungen die jeweils auf Ihre individuelle Situation passenden Angebote berechnen und vergleichen.