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Richtig abgesichert bei Frostschäden

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Rubrik: Versicherungen

 

Deutschland ächzt - seit Tagen Eiseskälte und Frost. Die Kälte treibt aber nicht nur die Heizkosten in die Höhe, sondern kann auch böse Folgen für die Wasserrohre haben. Wichtig ist, dass Sie richtig versichert sind!

Tipp Geld-Magazin.de

Frost kann die Wasserrohre sprengen - denn Wasser, das einfriert, dehnt sich aus. Und taut es dann wieder, haben Sie eine feine Überschwemmung .... Ärger, beschädigtes Mobiliar oder Teppiche (es reicht auch nur eine feuchte Zimmerwand!) und Kosten.

Hausbesitzer: verbundene Wohngebäudeversicherung ist wichtig 

Eigentlich ist sie für jeden Hausbesitzer ein Muss: Die verbundene Wohngebäudeversicherung. Meist enthält sie drei Policen, die Risiken / Schäden aus Feuer, Sturm & Hagel und eben aus Frost & Leitungswasser abdecken.

Beispiel: Sind durch Frost im Gebäude Wasserrohre geborsten, und hinterlässt das austretende Wasser Schäden in Bad und WC oder an der Heizungsanlage, so leistet der Versicherer. Vorausgesetzt natürlich, diese Wohngebäude-Leitungswasserpolice ist im Versicherungsumfang enthalten. Ebenso sind Außenschäden am Gebäude abgedeckt, wenn durch den Frostbruch das Leitungswasser das Gebäude schädigt. 
Versichert sind ebenso Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf dem Grundstück verlegt sind und das Haus versorgen.
Aber Achtung: Wenn der Hausbesitzer grob fahrlässig gehandelt hat, dann kann die Versicherung weniger oder gar nicht zahlen. Fahrlässig ist zum Beispiel, das Haus (oder auch die Eigentumswohnung) nicht zu heizen, wenn Minusgrade herrschen, und wasserführend Rohre nicht entleert sind.

Das deckt die Hausratversicherung

Wenn das Mobiliar durch Leitungswasser geschädigt wird, dann zahlt normalerweise die Hausratversicherung. Das gilt auch für Frostschäden, z.B. wenn Leitungswasser aus durch Eis beschädigte Wasserrohre, Toiletten oder Heizungsanlagen in die Wohnung fließt.

Und wenn bei Ihnen als Immobilienbesitzer durch Frostfolgeschäden das Mobiliar Ihrer Mieter ruiniert wird, dann muss normalerweise Ihre Haftpflichtversicherung zahlen. Ausnahme - siehe oben, Fahrlässigkeit.

Tipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz, und ergänzen Sie ihn gegebenenfalls. Preisgünstige Versicherungen finden Sie in unseren Versicherungs-Vergleichsrechnern.

Wie schnell so etwas passieren kann, und wie nachhaltig (und teuer!) das Ganze werden kann, hat die Redakteurin in einem früheren Winter selbst erfahren. Ein Wasserabflussrohr unter der über der eigenen Wohnung liegenden Terrasse war geborsten (Haarriss, nur sehr aufwendig, mit Spezialkamera zu erkennen). Nachdem es wieder warm wurde, wurde prompt die obere Ecke im Zimmer feucht ... und da die Schadensursache nicht offensichtlich war, dauerte es sehr lange, bis endlich der Riss entdeckt und geflickt war, und somit sichergestellt war, dass kein neues Wasser in die Wand eindringen konnte. Bis dahin schimmelte die Ecke schon ...

2. Tipp: Schnell handeln, bei Leitungsschaden Wasser sofort am Haupthahn abstellen. Schaden fotografieren bzw. von Zeugen (schriftlich) bestätigen lassen. Nicht auf Folgeschäden (Schimmel!) warten .... 

Geld-Magazin.de, 10.1.2010