Sie befinden sich hier: Home > Finanzen > Versicherungen
Finanzen > Versicherungen

Tipp: Versicherungsbeitrag jährlich zahlen

Übermittlung Ihrer Stimme...
Bewertungen: 3.0 von 5. - 2 Stimme(n).
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.
Rubrik: Versicherungen

 

Ein einfacher Spartipp: Zahlen Sie Ihre Versicherungsbeiträge jährlich, statt monatlich oder quartalsweise oder halbjährlich. Versicherungsgesellschaften bieten diese Optionen zwar an, lassen sie sich aber fürstlich bezahlen.

Versicherungsbeitrag besser jährlich zahlen

Deswegen ist es - vor allem bei teureren Versicherungen / höheren Jahresbeiträgen - sinnvoll, einmal im Jahr den Beitrag zu begleichen. Fällt es Ihnen schwer, solche Summen auf einen Schlag zu zahlen, könnten Sie sich ja angewöhnen, den auf den Monat umgerechneten Beitrag jeden Monat auf ein Tagesgeldkonto zu überweisen. Und nur einmal im Jahr abräumen. Netter Nebeneffekt: Sie erhalten sogar Zinsen darauf, während Sie sonst für kürzere Zahlungsintervalle mit Aufschlägen gestraft werden.

Ausgenommen sind selbstverständlich Krankenversicherungen, die generell nur monatlich gezahlt werden.

Erstes richterliche Urteile und Tendenzen gegen Aufschläge bei Versicherungsbeiträgen

Noch ist diese Praxis zulässig, und wird eigentlich von allen Versicherungsgesellschaften so angeboten.

Die Verbraucherschützer hatten nun nachgerechnet und ermittelt, dass eine monatliche Zahlungsweise den Versicherungskunden 13 bis 14 % effektiven Jahreszins kosten würde - denn um es vergleichbar zu machen, bietet sich die Umrechnung in einen Zins für ein Darlehen an, das Sie als Kunde alternativ aufnehmen müssten, um gleich zu Beginn des Versicherungsjahres den vollen Beitrag zahlen zu können.

Und 13 bis 14 % (laut Verbraucherzentrale Hamburg), die nicht ausgewiesen sind, verstoßen gegen das Transparenzgebot. Die Verbraucherschutzzentrale hat daraufhin 25 Versicherungsgesellschaften abgemahnt; ein Urteil oder eine Unterlassungserklärung ist noch nicht erfolgt. Allerdings wurde schon ein Teilerfolg errungen: Das Landgericht Hamburg lehnte zwar einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Versicherungsunternehmen Signal Iduna (LG Hamburg Az 312 O 89/10) und die Hamburg-Mannheimer, jetzt: Ergo Versicherung, (Az 312 O 90/10) ab, da keine Eilbedürftigkeit gegeben sei. Andererseits ließen die Richter erkennen, dass sie in der Sache selbst eher den Verbraucherschützern zu tendieren. Sie stellten einen Verstoß gegen § 6 Preisangabenverordnung fest.

Falls es definitive Urteile gegen die Versicherungen gibt, so können Kunden die zuviel gezahlten Aufschläge zurückfordern ... insgesamt mehrere Milliarden. Allerdings sind nur Verträge betroffen, die nach dem 1. Januar 2002 geschlossen wurden, da zu diesem Zeitpunkt die Schuldrechtsreform in Kraft trat (Pflicht Angabe effektiver Jahreszins).

Geld-Magazin.de, 15.08.2010