Sie befinden sich hier: Home > Finanzen > Versicherungen
Finanzen > Versicherungen

Unfallversicherung im Ehrenamt

Übermittlung Ihrer Stimme...
Noch nicht bewertet.
Klicken Sie auf den Bewertungsbalken, um diesen Artikel zu bewerten.

 

Wer ein Ehrenamt ausübt, sollte sich um seine Versicherung kümmern. Denn in vielen Ehrenämtern sind die freiwilligen Helfer hohen Risiken ausgesetzt. Eine Unfallversicherung kann vor Schäden im Ehrenamt schützen.

Unfallversicherung im Ehrenamt © istock.com

© istock.com

Juristisch handelt es sich dann um ein Ehrenamt, wenn mindestens fünf Kriterien erfüllt werden: Ein Ehrenamt ist freiwillig und unentgeltlich, es wird kontinuierlich und auf organisierte Weise ausgeübt und kommt schließlich anderen zu Gute.

Sich ehrenamtlich zu engagieren liegt hoch im Kurs: ob in einer Einrichtung für Kinder oder Senioren oder in einem gemeinnützigen Verein oder in Betriebsräten, das Engagement dient in der Regel dazu, anderen Menschen zu helfen und sie zu unterstützen. Schnell kann aber auch hier etwas passieren. Allerdings werden Unfälle meist nur dann durch die gesetzliche Unfallversicherung aufgefangen, wenn der Unfall in direktem Zusammenhang mit der Tätigkeit im Ehrenamt steht oder sich die Person auf dem Hin- oder Rückweg befindet.

Es empfiehlt sich, eine Unfallversicherung abzuschließen, die auch das ehrenamtliche Engagement einschließt. Dabei gibt es verschiedene Risikogruppen in den Ehrenämtern: So sind beispielsweise Feuerwehrleute anderen Risiken und Gefahren ausgesetzt also ein Betreuer in der Jugendarbeit.

Tipps und Beratung zu diesem Thema gibt auch die Verbraucherzentrale.

Geld-Magazin.de, 23.09.2010