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Versicherungsmakler muss auf Fristen aufmerksam machen

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Rubrik: Versicherungen

 

Ein Versicherungsmakler haftet dafür, wenn er seinen Kunden nicht auf eine wichtige Frist aufmerksam gemacht hat und der Kunde dadurch keine Versicherungsleistung erhält. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Az III ZR 21/09 vom 16. Juli 2009).

Der Sachverhalt: Ein Maurermeister hatte bei dem Versicherungsmakler mehrere Verträge, u.a. auch eine Unfallversicherung abgeschlossen. In deren Versicherungsbedingungen war enthalten, dass Voraussetzung für die Invaliditätsleistung der Versicherung ist, dass die Invalidität innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten ist, sowie spätestens vor Ablauf einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und geltend gemacht wird.

Leider kam es dann zum Unfall: Im August 2002 verunglückte der Kunde beim Motorradfahren in der Schweiz, wurde erst dort und dann in Deutschland ärztlich behandelt. Die Unfall-Schaden-Anzeige wurde vom Kunden knapp 3 Wochen nach dem Unfall an die Versicherung geschickt, diese sandte dann eine Kopie dieser Anzeige 5 Tage später an den Versicherungsmakler mit der Bitte um Vervollständigung der dort gemachten Angaben und um Unterzeichnung bestimmter Stellen.
Die erforderlichen schriftlichen Erklärungen über die Invalidität wurden nicht innerhalb der notwendigen Fristen von Ärzten eingeholt. Der Kunde wußte nichts von diesen Fristen und ging davon aus, dass ihm sein Versicherungsmakler schon sagen würde, was zu tun sei. Dieser berief sich darauf, dass der Kunde ja wohl solche Fristen aus den Versicherungsbedingungen selbst entnehmen könne.

Der Kunde, der keine Versicherungsleistung aufgrund seiner Invalidität erhielt, verklagte daraufhin den Makler. In erster Instanz lehnte das Landgericht Freiburg (Az 5 O 301/06 vom 09.08.2007) die Klage ab. Sowohl das OLG Karlsruhe (Az 9 U 141/08 vom 18.12.2008) als auch der BGH entschieden aber pro Kläger.

Die Begründung: Der Versicherungsmakler mußte aufgrund seiner Tätigkeit und seine Experten-Know Hows wissen, dass die Ansprüche wegen Invalidität aufgrund der Fristen ernsthaft gefährdet waren. Darauf hätte er seinen Kunden regelmäßig aufmerksam machen müssen.

Geld-Magazin.de, 16.08.2009