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Wegfall der Drei-Jahres-Frist – Lohnt sich der Wechsel in die PKV?

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Die Gesundheitsreform ist durch. Was ändert sich für Krankenversicherte? Bisher mussten Arbeitnehmer, die von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollten, in drei aufeinander folgenden Jahren ein Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze vorweisen. Entfällt diese Regelung im Zuge der Gesundheitsreform, dann kann ein Arbeitnehmer schon beim erstmaligen Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in die PKV wechseln.

Wegfall der Drei-Jahres-Frist – Lohnt sich der Wechsel in die PKV? © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

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Grundsätzlich können sich Arbeitnehmer mit einem Jahresarbeitsentgelt oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung versichern. Dazu kommen beihilfeberechtigte Beamte und Selbständige oder Freiberufler. Sie haben die Wahl zwischen der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse und der PKV.

Für wen ist der Wechsel in die PKV sinnvoll?

Allerdings macht ein Wechsel nicht für jeden Sinn. Die private Krankenversicherung kennt im Gegensatz zur GKV keine Familienversicherung. Das bedeutet, dass jedes Familienmitglied in der PKV selbst versichert werden muss – ein erheblicher Kostenfaktor. In der gesetzlichen Krankenkasse sind diese Familienmitglieder kostenfrei versichert. Deshalb macht der Abschluss einer PKV vor allem für Alleinstehende ohne Kinder Sinn.

Außerdem sollte man beim Eintritt in die private Krankenversicherung gesund sein. Liegt eine Vorerkrankung vor, können Risikozuschläge von der Versicherung verlangt werden, die den monatlichen Beitrag in die Höhe treiben.

Vor- und Nachteile der PKV

Ein Vorteil der PKV liegt zum Teil in der besseren Leistung, zum Teil in der Höhe des Beitrags, der durch die Tarifauswahl vom Versicherungsnehmer beeinflusst werden kann. Man kann also dafür sorgen, dass der monatliche Beitrag niedrig bleibt. Ein Nachteil ist, dass man nur schwer wieder von der PKV in die GKV wechseln kann.

Geld-Magazin.de, 29.09.2010