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Reiserecht und Vulkan: Wer zahlt was?

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Rubrik: Clever reisen

 

Aussprechen kann man den Namen immer nocht nicht: "Eyjafjallajökull", so heißt der Missetäter, der mit seiner Vulkanasche mal so eben locker den Flugverkehr mehrere Tage komplett lahmgelegt hat. Welchen Anspruch auf Entschädigung haben Reisende nun?

Flugausfall wegen Vulkanasche: Wann kriegt der Reisende Entschädigung?

Fluggäste, deren Flug weg von der Heimat ausfiel

Der volle Ticketpreis, inklusive Gebühren und Steuern, steht Ihnen als Rückerstattung zu. Alternativ ein kostenloses Umbuchen auf einen anderen Flug Richtung Reiseziel (bei Lufthansa: bis 31.5. umzubuchen). Ebenso können die verhinderten Fluggäste ihr Ticket in eine Bahnfahrkarte umtauschen.

Da die Flüge nicht verspätet, sondern ersatzlos gestrichen sind, steht den Fluggästen keine zusätzliche Entschädigung nach EU-Recht zu. Hinzu kommt: Die Vulkanasche ist höhere Gewalt, und nicht von der Fluggesellschaft zu verantworten.

Auch muss die Fluggesellschaft kein Schmerzensgeld für etwaig entgangene Geschäfte (Geschäftstermin geplatzt) oder entgangene Freuden (Geburt des Enkels verpaßt z.B.) zahlen.

Ebenso muss die Fluggesellschaft nicht die Kosten fürs Taxi vom Flughafen nach Hause übernehmen.

Fluggäste, deren Urlaub durch den ausgefallenen Flug "geplatzt" ist

Hier muss man erst einmal unterscheiden: Pauschalurlaub oder Individualreisende. Beim Pauschalurlaub bieten die Reiseveranstalter kostenloses Umbuchen auf andere Ziele (derzeit natürlich nur mit der Bahn oder dem Auto zu erreichende Ziele) an. Oder Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt.

Alternativ kann - je nach Länge der gebuchten Reise - storniert werden bzw. Minderung des Reisepreises verlangt werden. Denn bei Kurzreisen kann es sein, dass die Reise schon vorbei wäre, wenn der Flieger endlich geht ... das muss jeweils im Einzelfall entschieden werden.

Bei Individualreisenden sieht es mit Entschädigung / Umbuchung natürlich schlechter aus. Das muss der Reisende versuchen selbst zu organisieren. Und auf Kulanz des gebuchten Hotels hoffen. Falls Sie hiervon betroffen sind, sollten Sie sich schnellstmöglich mit Ihrem Hotel in Verbindung setzen. Bei manchen ist kostenfreies Storno bis 24 Stunden vor Anreise möglich, bei anderen nur bis 1 Woche vorher.

Sonderthema Mietwagen

Falls am Zielort ein Mietwagen gebucht war, gilt ebenso: Wenn der Vermieter nicht kulant ist, dann müssen Sie zahlen. In Deutschland waren und werden viele Vermietungsstellen wohl kulant sein, denn Mietwagen gingen ja weg wie warme Semmeln.

Fluggäste, die fern der Heimat gestrandet sind

Auch hier ist wieder die Unterscheidung Individualreisende - Pauschalreisende entscheidend. Erstere sind - mit Verlaub gesagt - arme Schweine, denn sie müssen alle ihnen entstehenden Mehrkosten selbst tragen, und sich um einen alternativen Transport nach Deutschland kümmern.
Bei Pauschalreisenden kümmert sich zum einen der Veranstalter - so fliegt TUIfly Mallorca-Urlauber aufs spanische Festland und transportiert dort mit Bussen weiter, ebenso sind alle Fähren von Mallorca aus aufs Festland von den Reiseveranstaltern belegt mit Pauschalreisenden. Und zusätzliche Übernachtungen wurden meist auf Kulanzbasis auch noch gezahlt.

Geld-Magazin.de, 19.04.2010


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