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Gebrauchtes Auto privat (ver)kaufen

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Beim Verkauf oder Kauf eines Gebrauchtwagens ist der Kaufvertrag entscheidend. Abgesehen von den vertraglichen Regelungen über Zustand und Preis des Fahrzeuges bildet er mit Datum und Uhrzeit die versicherungsrechtliche Grundlage für den Besitzerwechsel.

Gebrauchtes Auto privat (ver)kaufen © Birgit Reitz-Hofmann - Fotolia.com

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Der Ablauf beim Auto-Kauf und Verkauf

Bei zugelassenen Fahrzeugen meldet der Käufer das Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle unverzüglich an. Wenn das nicht geschieht, kann die Zulassungsstelle das Fahrzeug stilllegen lassen. Der Verkäufer meldet das Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle ab und teilt dabei Namen und Anschrift des Erwerbers mit, damit ist er von der Verantwortung für das Fahrzeug haftungsrechtlich entbunden. Als Zeitpunkt für die Haftungsbefreiung gelten das Datum und die Uhrzeit der Übergabe des Fahrzeuges an den Käufer. 

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung des Autos geht automatisch auf den Käufer über. Dieser kann eine eigene Versicherung abschließen, das muss er dann vor der Zulassung des Wagens tun, ansonsten wird das Fahrzeug nicht zugelassen. In diesem Fall kündigt die neue Versicherung automatisch den Vertrag mit der alten Versicherung. Im Kaufvertrag für ein Auto sollte ein Passus über die Versicherung enthalten sein ("Haftpflicht wird übernommen / wird nicht übernommen").  

Dem Verkäufer wird empfohlen, seine Versicherung sicherheitshalber zu informieren. Kündigen muss er nicht, das geschieht automatisch entweder durch die neue Versicherung des Käufers, oder die bisherige Versicherung hält sich wegen der Beiträge an den Käufer, der Vertrag mit dem Verkäufer erlischt. Dieser hat als Nachweis den Kaufvertrag.  

Sollte der Käufer das Fahrzeug nicht ummelden, wäre der Verkäufer bis zum Ablauf des Versicherungsjahres für die Versicherungsprämie und bis zum Ablauf des Steuerjahres für die Kfz-Steuer verantwortlich. Der Käufer vergewissert sich, dass für das Kfz Versicherungsschutz besteht. Das geschieht durch Nachweis der Police.

Kaufvertrag und Papiere bei der Übergabe

Kaufverträge für den privaten Autokauf oder Verkauf sind online verfügbar, zu empfehlen ist der Mustervertrag des ADAC. Bei der Übergabe des Fahrzeuges ist der Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II), die Zulassung (Fahrzeugschein = Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie der HU-Untersuchungsbericht auszuhändigen.  

Unter Vorlage dieser Papiere, seines Ausweises und des Versicherungsnachweises lässt der Käufer das Fahrzeug bei seiner Zulassungsstelle zu und erhält neue Kennzeichen sowie eine Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer durch das Finanzamt. Auch eine neue Feinstaubplakette kann fällig werden.

Geld-Magazin.de, 31.05.2011