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Sonderkündigungsrechte nutzen

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30. November jeden Jahres ist "Kfz-Versicherungs-Stichtag". Aber falls Sie diesen wichtigen Termin verpaßt haben: prüfen Sie, wenn Sie mit Ihrer bisherigen Kfz-Versicherung unzufrieden sind und wechseln möchten, ob Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Denn die Kfz-Versicherung kann man "normal" immer nur einmal im Jahr kündigen: zum 31.12. des laufenden Jahres.

Bei einer "normalen" Kündigung  muss das Kündigungsschreiben der bisherigen Kfz-Versicherungsgesellschaft bis spätestens 30.11. vorliegen. Dieser Termin ist für 2009 vorbei; neue Chance ist erst wieder Ende 2010.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur bei Beitragserhöhung, nach einem Schadensfall, bei Fahrzeugwechsel oder Stilllegung / Abmeldung. Hier ergeben sich gute Chancen, mit einem Wechsel zu einem günstigen Anbieter viel Geld zu sparen.

Neues Auto gekauft?

Dann haben Sie das Recht auf Sonderkündigung. Das wird im Eifer des Gefechts, sprich der Freude über den neuen Wagen, oft vergessen!

Beitragserhöhung

Auch 2009 wurden die Beitragserhöhungen (Haftpflicht oder Kasko) oft erst in den letzten Novembertagen versandt. Die Beitragserhöhung kann durch eine Umstufung in der Typ- oder Regionalklasse, sowie durch Änderung der Vertragsbedingungen (wie z.B. aktuell bei der Allianz) begründet sein.

Sie haben dann das Recht, Ihre Versicherung innerhalb der nächsten 4 Wochen nach Erhalt des Schreibens zu kündigen.

Wichtig: Dabei zählt der Posteingang, und nicht der Nachweis des Absendens. Um ganz sicherzugehen, wenn die Zeit knapp wird, sollte man die Kündigung per Einschreiben senden. Vor Kündigung sollte man sich natürlich eine neue, in der Regel günstigere Kfz-Versicherung suchen, und sich dort auch bereits die Zusage / Versicherungsbestätigung einholen. Beim rechtzeitigen Vergleich der verschiedenen Kfz-Versicherungsanbieter stellt sich nämlich oft heraus, dass man mehrere hundert Euro jährlich sparen könnte.

Tipps für die Auswahl des neuen Versicherers

Besonders günstige Tarife bieten traditionell Direktversicherer ohne eigenen Außendienst wie die HUK24.  

Beim Vergleich sollte man darauf achten, dass jeweils die gleichen Versicherungsmodalitäten inbegriffen sind. Also zum Beispiel, ob auch das Navigationssystem mitversichert ist (Experten empfehlen, hierfür einen Wert von maximal 3.000 Euro anzusetzen). Oder ob auch Schäden durch Marderbisse mit abgedeckt sind. 

Auch sollten Sie die angebotenen Zusatzleistungen prüfen. Denn viele Versicherer versuchen, ihren Tarif mit besonderen Gimmicks auszustatten, um sich einmal von den anderen abzuheben, zum anderen aber auch schwerer vergleichbar zu machen.  So gibt es "Lady-Zugaben" und "Umweltrabatte", Mitgliedschaften beim ADAC oder Fahrersicherheitstrainings. Prüfen Sie genau, ob Sie so etwas brauchen.

Eine aus unserer Sicht recht sinnvolle Ergänzung hat sich die Sparkassen-DirektVersicherung ausgedacht: Mit AutoPlusProtect wird die klassische Kfz-Versicherung um einen innovativen Baustein erweitert, ohne Zusatzkosten für den Versicherungsnehmer. Hat der Versicherte oder ein anderer berechtigter Fahrer mit dem versicherten PKW einen Unfall, und muss danach der Fahrer oder einer der Fahrzeuginsassen ins Krankenhaus, so zahlt die Sparkassen Direkt-Versicherung

• die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer,
• die Chefarztbehandlung oder
• alternativ ein Krankenhaustagegeld pro Tag, falls der Versicherte ohnehin bereits privat versichert ist.

Das gilt sowohl für einen selbst-, wie auch für einen fremd verschuldeten Autounfall. Dieses Angebot wurde auch von FINANZtest als "besser bis weit besser als Marktdurchschnitt" bezeichnet (Heft 11/2008).

Tipps für den Online-Kfz-Versicherungs-Vergleich

So erreichen Sie guten Versicherungsschutz bei möglichst niedrigem Beitrag:

  1. Bei der Haftpflichtversicherung (gesetzlich vorgeschrieben) sind die Leistungen der Versicherungen fast identisch - hier können Sie nach der Beitragshöhe entscheiden.
  2. Bei der Kaskoversicherung dagegen unterscheiden sich die Leistungen stark - hier sollten Sie schauen, die für Sie relevanten Punkte abzudecken. Also z.B. Marderbiss-Schäden, wenn Ihr Auto in gefährdeten Regionen parkt. Oder sind eingebaute Phono-, Funk- und Telegeräte mitversichert – in welcher Höhe? Und werden bei gestohlenen Autoschlüsseln auch neue Türschlösser ersetzt?
  3. Vollkasko sollte bei Neuwagen (bis 3 Jahre) abgeschlossen werden; danach reicht Teilkasko. Bei Vollkasko ist übrigens gleichzeitig der Teilkaskoschutz enthalten. Damit ist das Auto dann auch gegen Unwetterschäden und Diebstahl abgedeckt.

Folgende Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe - es ist also sinnvoll, zum einen die Fragen der Versicherer in online-Vergleichen bzw. beim Antrag ausführlich zu beantworten, zum anderen zu prüfen, ob es auf Sie zutreffen könnte:

  • Beruf - Angestellte und Beamte werden besser eingestuft
  • Alter des Fahrers - Junge und Personen ab 70 Jahren zahlen oft mehr, da hier das Unfallrisiko höher eingeschätzt wird
  • wieviele Personen fahren das Auto? (je weniger, desto besser)
  • wo parkt es?
  • Fahrleistung pro Jahr (je geringer, desto besser)
  • Treibstoff - Benziner ist günstiger als Diesel
  • Wohnsituation - Immobilienbesitz wird positiv bewertet
  • gibt es (jüngere) Kinder in der Familie?

Geld-Magazin.de, 20.12.2009