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Bausparvertrag als staatlich gefördertes Instrument der Baufinanzierung

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Mit der Wohnungsbauprämie will der Staat Investitionen in den privaten Wohnungsbau fördern. Darunter fallen nicht nur die Finanzierungen des Kaufs oder des Baus von Wohnraum, sondern auch die Investitionen zur Modernisierung wie zum Beispiel der Austausch alter Fenster durch neue Fenster mit wesentlich besserer Wärmedämmung.

Bausparvertrag als staatlich gefördertes Instrument der Baufinanzierung © svort - Fotolia.com

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Bausparvertrag: Ansparphase

Ehe man in den Genuss des zinsgünstigen und zinsstabilen Bauspardarlehens gelangen kann, muss man eigene Sparleistungen erbringen. Diese Sparleistungen werden anderen Bausparern als Darlehen zur Verfügung gestellt. Die unterschiedlichen Bausparformen unterscheiden sich in der Mindestansparsumme (zwischen null Prozent und 50 Prozent der Vertragssumme), der Höhe der Spar- und Tilgungsbeiträge und der Höhe der Guthabenzinsen und Darlehenszinsen.

Verständlich ausgedrückt, wer in der Darlehensphase einen besonders niedrigen Darlehenszins haben will, muss auch in der Ansparphase einen sehr niedrigen Guthabenzins akzeptieren. Optimal sind Bausparsummen in der Höhe, dass man die höchstmögliche staatliche Förderung ausnutzen kann.

Wann man über die Bausparsumme (= Guthaben + Darlehen) verfügen kann, hängt davon ab, ob man die Mindestansparung erfüllt hat und der Bausparvertrag zugeteilt worden ist. Zu diesem Zweck ermittelt jede Bausparkasse nach ihrem eigenen Modell eine sogenannte Bewertungszahl in die unterschiedliche Faktoren wie Ansparung oder erhaltene Zinsen einfließen.

Dann wird an jedem Zuteilungsstichtag ermittelt, wie viel Geld die Bausparkasse als Darlehen weitergeben kann. Das vorhandene Geld wird entsprechend den Bewertungszahlen verteilt. Je besser die Bewertungszahl ist, desto größer ist die Chance den Bausparvertrag zugeteilt zu bekommen. Will man schnell an sein Geld kommen, sollte man höhere Sparraten wählen. Dies hat aber als Folge, dass man auch höhere Tilgungsbeiträge bezahlen muss.

Bausparen: Tilgungsphase

Sobald die Zuteilung erfolgt ist, kann man die Gelder wohnwirtschaftlich verwenden. Gesichert werden größere Summen durch nachrangige Grundschulden. Kleinere Darlehenssummen (auch hier hat jede Bausparkasse ihre eigene Grenze, sehr häufig liegt diese Grenze bei 30.000 Euro) werden auch ohne Grundschuld vergeben.

Die Höhe der Darlehenszinsen steht schon bei Vertragsabschluss fest und ist von der Zinsentwicklung am Kapitalmarkt unabhängig. Die Tilgung erfolgt in gleichbleibenden monatlichen Raten, deren Höhe ebenfalls schon bei Vertragsabschluss fest stehen. Schnelles Sparen und schnelle Tilgung mit höheren monatlichen Raten und umgekehrt gehören zusammen.

Für wen eignen sich Bausparverträge?

Bausparverträge eignen sich insbesondere für Personen, die von ihrem Einkommen her staatliche Förderungsleistungen in Anspruch nehmen können. Darüber hinaus eignen sich die Bausparverträge als eine Art: „Reparaturkosten-Versicherung“. Man kann mit ihnen die Rücklagen bilden, die man braucht, um notwendige Reparaturen an der Immobilie vornehmen zu können. Darunter kann man beispielsweise die Modernisierung der Heizungsanlage verstehen.

Als reine Geldanlage erscheinen Bausparverträge wegen der niedrigen Verzinsung wenig attraktiv. Die staatlichen Prämien gibt es nur noch bei wohnwirtschaftlicher Verwendung.

Geld-Magazin.de, 16.02.2011


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